Siemens Mobility liefert weitere 30 Mireo Nahverkehrszüge an ÖBB

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben weitere 30 Mireo-Züge für den Nahverkehr bei Siemens Mobility bestellt. Die Beschaffung aus der bestehenden Rahmenvereinbarung ergänzt den Kauf von 70 Zügen aus dem Vorjahr, womit die bestellte Gesamtflotte nun auf insgesamt 100 Züge anwächst. Die Mireo-Züge des aktuellen Abrufs sollen ab 2029 bei der ÖBB in den Fahrgasteinsatz gehen. 

„Wir freuen uns, die ÖBB mit nun 100 Mireo-Zügen bei der Modernisierung des Nah- und Regionalverkehrs in Österreich zu unterstützen. Unsere beliebten und zuverlässigen Mireo-Züge, von denen Siemens Mobility bereits über 550 Züge für 23 Flotten verkauft hat, vereinen hohe Wirtschaftlichkeit und gesteigerte Flotteneffizienz mit modernen Funktionalitäten und hohem Komfort. Damit tragen sie zu einem angenehmen Reiseerlebnis und letztlich zufriedenen Fahrgästen bei.“

Andre Rodenbeck, CEO Rolling Stock Siemens Mobility

Die elektrisch betriebenen Mireo-Triebzüge sind hochmoderne Fahrzeuge, die durch Wirtschaftlichkeit im Betrieb und hohen Komfort für die Passagiere überzeugen. Sie erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h und werden neben Österreich auch in Deutschland und Tschechien verkehren. Sie sind mit dem europäischen Zugsicherungsstandard ETCS ausgestattet. Das Design sowie die Innenausstattung stellen ein angenehmes Reiseerlebnis für alle Fahrgäste sicher. So verfügt jeder Zug über eine Klimaanlage, WLAN, barrierefreie Einstiege, Steckdosen, Ski- und Snowboardhalterungen, Platz für Kinderwagen oder Rollstühle in den Einstiegsbereichen sowie umfangreiche Möglichkeiten zur Mitnahme von Fahrrädern. Speziell für die ÖBB und ihre Fahrgäste werden die Wagen breiter als die bisherigen Mireo-Fahrzeuge und als Einzelwagenzüge gebaut.

Quelle: Siemens Mobility

Fasching mal anders: Schlüpfen in die Rolle einer Fachkraft im Fahrbetrieb

Wer an Fasching gerne mal eine neue Rolle ausprobiert, der bekommt in den Faschingsferien bei der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg die perfekte Gelegenheit, einmal in die Rolle eines Azubis zur Fachkraft im Fahrbetrieb zu schlüpfen. An den Schnuppertagen von Montag, 3. März bis Donnerstag, 6. März 2025 erfahren Interessierte alles über den abwechslungsreichen Ausbildungsberuf, besichtigen die Straßenbahnwerkstatt der VAG und erhalten ein exklusives Fahrtraining am Straßenbahnfahrsimulator. Zu den Schnuppertagen eigeladen sind alle ab dem Alter von 15 Jahren, die Lust haben, mit ihrem Job das Klima zu schützen und die eigene Zukunft abzusichern. Interessierte können sich unter www.vag.de/schnuppertag einen Schnupperplatz sichern.

Fachkräfte im Fahrbetrieb – oder kurz FiF – sind für einen Verkehrsbetrieb elementar wichtig. Bei der VAG durchlaufen sie in ihrer dreijährigen Ausbildung unterschiedliche Abteilungen, um einen umfassenden Einblick in das Verkehrsunternehmen zu bekommen. So stehen Stationen wie die Werkstätten, die Leitstelle, das Kundencenter, die Planungsabteilung, aber auch das Marketing, die Konzernkommunikation oder die Personalabteilung auf dem Plan. Im zweiten Lehrjahr erlangen die Auszubildenden eine Fahrberechtigung im Bereich Bus, Straßenbahn oder U-Bahn.

Nach abgeschlossener Ausbildung und bei persönlicher Eignung übernimmt die VAG die Fachkräfte im Fahrbetrieb in den Fahrdienst und fördert sie gemäß den jeweiligen Interessen und Stärken auf ihrem weiteren Berufsweg. Denn: Fachkräfte im Fahrbetrieb sind für die VAG so elementar wichtig, weil viele weiteren betrieblichen Einheiten wie die Fahrschule, die Leitstelle oder die Servicedienste ihr Personal aus dem Fahrdienst rekrutieren. Deshalb braucht das verkehrsunternehmen neben engagierten Quereinsteigern auch einen gut ausgebildeten Nachwuchs.

Quelle: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg

Erneuter Warnstreik bei der BVG am Montag, 10.02.2025

Im Tarifstreit mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) hat die Gewerkschaft Verdi zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Wie bereits am 27. Januar werden Busse, Straßen- und U-Bahnen in der Hauptstadt ab 3 Uhr erneut weitgehend still stehen. Abhängig von den Schichtplänen könne der Ausstand auf manchen Linien auch etwas früher beginnen oder später enden, so Verdi. Letzteres betreffe etwa Nachtbusse, die normalerweise auch noch nach 03 Uhr verkehren, in der Nacht auf Dienstag wegen des Warnstreiks aber nicht fahren.

Es ist bereits der zweite Arbeitskampf in der laufenden Tarifrunde. Verhandlungen am vergangenen Freitag (31.01.2025), bei der die BVG ein Angebot vorgelegt hatte, waren ohne Ergebnis vertagt worden. Die S-Bahn ist von dem Ausstand nicht betroffen. Sie wird nicht von der BVG, sondern von der Deutschen Bahn betrieben. Weiterhin können Regionalbahnen und Sharing-Angebote genutzt werden. Linien und Angebote, die im Auftrag der BVG von anderen Unternehmen gefahren werden, sind vom Streik nicht betroffen. Das gilt für den BVG Muva und alle Fähren (F10, F11, F12).

Quelle: berlin.de

Autonomes Fahren: ÖPNV-Branche treibt Entwicklungen voran

Im Rahmen einer Fachkonferenz zum autonomen Fahren kamen am 5. Februar 2025 in Leipzig, auf Einladung des Branchenverbands VDV und der Leipziger Verkehrsbetriebe, hochrangige Vertreter der ÖPNV-Branche zusammen. Die Konferenz war ein wichtiger Schritt, um sich gemeinsam über die bereits vielfach im deutschen ÖPNV laufenden Projekte zum autonomen Fahren auszutauschen und konkrete nächste Schritte zu vereinbaren. Erklärtes Ziel der Beteiligten ist es, die Entwicklungen voranzutreiben, damit in möglichst kurzer Zeit möglichst viele der aktuellen Pilotprojekte in einen wirtschaftlich tragfähigen und technisch zuverlässigen Alltagsbetrieb überführt werden können. Anfang des Jahres hatten Branchenvertreter im Rahmen einer Delegationsreise die Möglichkeit, detaillierte Einblicke in das Thema autonomes Fahren in den USA zu erhalten. Dabei lieferte u. a. auch ein Besuch bei der Google-Tochter Waymo wichtige Erkenntnisse zum Stand der Technik und zu den aktuellen Entwicklungen.

„Die ÖPNV-Branche ist die Innvoationstreiberin des autonomen und automatisierten Fahrens in Deutschland. Wir haben inzwischen auch dank entsprechender Förderung von Bund und Ländern zahlreiche erfolgreiche Projekte im täglichen Betrieb. Nun muss es gelingen, die nächsten Schritte zu gehen. Das heißt, wir müssen neben der Umsetzung der weiterhin rasant fortschreitenden technischen Entwicklungen auch Geschäftsmodelle entwickeln, die sich wirtschaftlich tragen. Wir sehen im autonomen bzw. im automatisierten Fahren eine große Chance für den ÖPNV und für Deutschland, zum weltweiten Marktführer dieser Technologie zu werden. Das gemeinsame Ziel von Branche und Politik muss es sein, sich an die Spitze der Entwicklung und flächendeckenden Einführung von fahrerlosen ÖPNV-Shuttles zu setzen.“

VDV-Präsident Ingo Wortmann

Bereits aktuell treiben zahlreiche dieser Projekte im deutschen ÖPNV die Entwicklung weiter voran. Auch in Sachsen sieht man maßgebliche Entwicklungsschritte in technologischer wie auch strategischer Perspektive mit den Projekten ABSOLUT I und II der Leipziger Verkehrsbetriebe als Konsortialführer eines Verbundes mehrerer mitteldeutscher Unternehmen und Institutionen.

Unterstützung bekommt die Branche dabei vor allem auch vom Bund. Zum einen gehört das bereits 2021 verabschiedete Bundesgesetz zum autonomen Fahren zu den weltweit modernsten Gesetzen in diesem Bereich. Es ermöglicht autonomes Fahren im Straßenverkehr, ohne dass ein Fahrer anwesend sein muss. Zugleich unterstützt der Bund seit vielen Jahren durch entsprechende Förderung die Erprobung und Entwicklung dieser Projekte, vor allem auch im ÖPNV. Diese umfassende finanzielle und regulatorische Unterstützung durch den Bund muss auch in den kommenden Jahren gewährleistet sein, um die Entwicklungen in der Branche voranzutreiben.

Mehr Informationen sowie eine Übersichtskarte zum autonomen Fahren im deutschen ÖPNV finden Sie hier.

Quelle: VDV

Verkehrsvertrag 2.0 für mehr Qualität im Regionalverkehr

Der Verkehrsvertrag 2.0 ist unter Dach und Fach. Damit haben das Land Baden-Württemberg und die Eisenbahnverkehrsunternehmen einen wichtigen Baustein für mehr Qualität im Schienenpersonennahverkehr umgesetzt.

Minister Hermann sagte: „Entsprechende Ergänzungsvereinbarungen wurden nun für einen Großteil unserer Verkehrsverträge unterzeichnet. Sie sind ein zentrales Instrument im Zusammenspiel mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen. In den Verträgen werden jetzt beispielsweise Strafen für nicht erbrachte Leistungen anders gewichtet und wir berücksichtigen dabei jetzt stärker das jeweilige Verschulden der Unternehmen. So setzen die neuen Regelungen wesentliche Anreize für die Unternehmen, sich zu verbessern. Es freut mich, dass wir zu dieser Einigung gefunden haben – vor allem auch für die Fahrgäste, die hoffentlich schon bald erste Qualitätssteigerungen feststellen können.“

Im Kern umfasst der „Verkehrsvertrag 2.0“ vier Maßnahmengruppen:

  • Qualität: Regelungen zur Änderung des Systems von Zahlungsminderungen und Vertragsstrafen für bessere und zuverlässigere Leistungen
  • Anschlüsse: Regelungen für erweiterte Leistungen der Anschlusssicherung und Störfallkommunikation
  • Baustellen: Regelungen für die Ausgestaltung des Schienenersatzverkehrs und der Baustellenplanung
  • Beschäftigte: Regelungen zur Personalkostenentwicklung

Wenn die Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund eines fremden Verschuldens – wie etwa durch Baustellen – deutliche Verspätungen einfahren oder sogar Verbindungen streichen müssen, werden die Unternehmen im Vergleich zu früher entlastet. Entlastet werden sie auch bei anderen Themen, die bei Vertragsschluss noch nicht absehbar waren, wie den Personalkosten (siehe unten). Das trägt der langen Laufzeit der Verträge von bis zu 15 Jahren Rechnung. Sind die Qualitätsprobleme dagegen vom Unternehmen selbstverschuldet, fallen die Konsequenzen spürbarer aus. Über die neue Gewichtung der Strafen hinaus gibt es eine Neuregelung, die eine höhere Vergütung bei besserer Qualität zulässt. Im Gegenzug werden Unterschreitungen bei der Qualität zukünftig mit einem weiteren Malus sanktioniert.

Die bisherigen Indexe für die Personalkosten werden auf den neuen Personalkostenindex Schienenpersonennahverkehr (PKI SPNV) umgestellt. Dadurch können besonders die Tarifänderungen angemessen berücksichtigt werden, die bei den Unternehmen zu einem Personalmehrbedarf führen, der bei der Kostenkalkulation für die Abgabe des Angebots noch nicht absehbar war.

Minister Hermann hob hervor, dass der Verkehrsvertrag 2.0 für das Land mit einer nicht unerheblichen finanziellen Anstrengung verbunden ist. Laut Prognosen ist mit einem finanziellen Mehrbedarf von rund 160 Millionen Euro für die Jahre 2025 bis 2032 zu rechnen. Die finanziellen Auswirkungen der Anpassungen bei den Qualitätsvorgaben hingegen hängt stark von der Entwicklung der eigenverschuldeten Verspätungen und Zugausfällen ab. Der Vertrag greift ab sofort und die wesentlichen Regelungen gelten auch rückwirkend ab Anfang 2023.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)

EU-Klimapolitik: „Finanzierung passt nicht zu Zielen“

Der Branchenverband VDV veröffentlicht ein Positionspapier zur EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien:

„Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor auf 29 Prozent steigen. Unternehmen und Kommunen teilen das Ziel, können jedoch die finanziellen Aufwände nicht allein schultern. Zugleich liegt der Förderschwerpunkt der öffentlichen Hand gegenwärtig auf dem Energie- und Industriesektor, während dringend benötigte Impulse für den öffentlichen Verkehr weitgehend ausbleiben. Dazu kommt, dass energieintensive und andere produzierende Unternehmen von der Stromsteuer entlastet werden, während der stromkostenintensive, klimaschonende öffentliche Verkehr davon ausgenommen bleibt – und die Förderung zur Elektrifizierung der deutschen Busflotten ausläuft. Wir stellen fest: Die ÖPNV-Finanzierungsstruktur passt nicht zu den Zielen des Bundes und der Länder. Dabei wäre ein stärkeres Engagement gerade jetzt gleichbedeutend mit einer aktiveren Wirtschaftspolitik für den Standort Deutschland.“

VDV-Vizepräsident Werner Overkamp bei der Vorstellung des VDV-Positionspapieres „RED III im Verkehrssektor. Ziele und Instrumente zur Verbesserung der Rahmenbedingungen“

Im aktuellen Positionspapier hat der VDV zentrale Forderungen an die Bundesregierung und die EU-Rahmengesetzgebung formuliert, auch ganz konkret an die zukünftige Spitze des Bundesverkehrsministeriums: Es wird die Einrichtung eines Transformationsbereiches im Ministerium vorgeschlagen, der sich systematisch der Umgestaltung des Verkehrssektors widmen soll. Im Fokus stehen hierbei die Verkehrsvermeidung, die Verlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsträger sowie die Elektrifizierung. Gleichzeitig soll der End- und Primärenergieverbrauch im Verkehrssektor reduziert werden. Darüber hinaus fordert das Papier die Förderung von flexiblen Verkehrsformen.

Die Einnahmen aus dem Verkehrssektor sollten gemäß VDV-Positionspapier vollständig reinvestiert werden, um klimafreundliche Mobilitätsinfrastrukturen zu fördern. So könnte eine stärkere Finanzierung des öffentlichen Verkehrs durch den Klima- und Transformationsfonds (KTF) dazu beitragen, den Modal Split zugunsten von Bus und Bahn nachhaltig zu verbessern – insbesondere durch die Beschaffung von jährlich mindestens 3.000 neuen E-Bussen ab 2025. Außerdem soll die Stromsteuerentlastung für Unternehmen auf Schienenbahn- und Busunternehmen ausgeweitet werden, analog zum EU-Mindeststeuersatz von 0,50 €/MWh. Der VDV schlägt vor, den Schienenverkehrin die THG-Quote einzubeziehen.

Das VDV-Positionspapier „RED III im Verkehrssektor“ steht hier bereit. Die mobility move findet vom 1. bis 3. April 2025 in Berlin statt.

Quelle: VDV

Alstom und KNDS erzielen Einigung: Gute Zukunft für Industriestandort Görlitz

Die Verhandlungen zwischen Alstom und KNDS Deutschland GmbH & Co. KG (KNDS) über den Standort Görlitz haben eine weitere wichtige Hürde genommen. Beide Seiten unterzeichneten am 05.02.2025 eine Rahmenvereinbarung über die Übernahme des Standorts durch KNDS. Im Beisein von Bundeskanzler Olaf Scholz und des Sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer informierten die Unternehmen am selben Tag in Görlitz über die Inhalte und Hintergründe der Vereinbarung.

Die Übernahme durch KNDS schafft eine nachhaltige Perspektive für den Standort und einen Großteil der Belegschaft: Vereinbart ist die Übernahme von 350 bis 400 der rund 700 Beschäftigten. Darüber hinaus wird KNDS prüfen, bis zu 75 weiteren Mitarbeitenden eine Berufsperspektive an verschiedenen KNDS-Standorten anzubieten. Zusätzlich sollen 100 Mitarbeitende Job-Angebote an anderen Alstom-Standorten erhalten. Im Ergebnis werden somit rund 580 der 700 Mitarbeitenden bei Alstom oder KNDS eine Weiterbeschäftigung finden. Für jene Beschäftigten, auf die das nicht zutrifft, wird Alstom eine faire und sozialverträgliche Lösung herbeiführen.

KNDS plant in Görlitz verschiedene Baugruppen für den Kampfpanzer LEOPARD 2 und den Schützenpanzer PUMA, sowie Module für verschiedene Varianten des Radpanzers BOXER zu produzieren. Der Übergang des Standortes erfolgt schrittweise und wird voraussichtlich 2027 abgeschlossen sein. Erste Personalübernahmen durch KNDS sowie der Produktionsstart sollen bereits in diesem Jahr erfolgen.

Aktuell läuft in Görlitz die Produktion von Doppelstockwagen. Zudem werden derzeit verschiedene Straßenbahnprojekte umgesetzt. Je nach Projektstand werden diese Aufträge entweder in Görlitz abgearbeitet oder an andere Standorte verlagert. 

„Besonders freue ich mich, dass die hohe Expertise und Qualifikation der Mitarbeitenden in der Metallverarbeitung ein entscheidender Faktor für die Übernahme durch KNDS war. Das zeigt: Hier kommt zusammen, was wirklich zusammen passt. Und es zeigt auch, dass das Team hier in Görlitz für Qualität steht.“ 

Tim Dawidowsky, Präsident Central & Northern Europe bei Alstom

„Durch den neuen Standort Görlitz im KNDS Produktionsverbund erweitern wir unsere Fertigungskapazitäten um die Verteidigungsfähigkeit von Deutschland zu stärken. Hier in Görlitz finden wir genau die hervorragend ausgebildeten Fachkräfte, die wir benötigen um qualitativ hochwertigste Baugruppen für unsere Fahrzeuge zu produzieren. Wir freuen uns auf die neue Mannschaft und die gemeinsame Ausgestaltung der Zukunft hier am Standort.“

Florian Hohenwarter, COO von KNDS

Quelle: Alstom

Mehr Tempo beim Klimaschutz im Verkehr nötig

Am 5. Februar 2025 hat der Expertenrat für Klimafragen sein Zweijahresgutachten veröffentlicht. Das Gutachten macht einmal mehr deutlich: Gerade im Verkehr gibt es Nachholbedarf. Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD, kommentiert:

„Der Verkehr ist nach wie vor nicht auf Klimakurs. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen die Anstrengungen mindestens verdoppelt werden. Neben der Verlagerung von Personen und Gütern auf die Bahn muss vor allem die Antriebswende beschleunigt werden. Das Ziel von 15 Millionen E-Autos bis 2030 kann nur erreicht werden, wenn ab sofort jährlich mehr als 2 Millionen E-Autos zugelassen werden. Die künftige Regierung hat somit folgende Hauptaufgaben: 

  • die Schiene ausbauen und nachhaltige Verkehrsmittel insgesamt attraktiver machen – mit einer langfristig gesicherten Finanzierung mittels einer Fondslösung
  • das Deutschlandticket zur Dauerlösung im Regionalverkehr machen
  • mit einem Bonus-Malus-System bei der Erstzulassung kluge Anreize für E-Autos setzen
  • Dienstwagen- und Dieselsteuerprivileg schrittweise ab- und umbauen

Von den bisherigen Fördermaßnahmen profitieren im Wesentlichen Haushalte mit höherem Einkommen. Um auch Haushalte mit geringem Einkommen zu unterstützen, braucht es gezielte einkommensabhängige Anreize und Förderprogramme, wie z.B. ein Social-Leasing für effiziente E-Autos und ein bundesweites Sozialticket als Ergänzung zum Deutschlandticket.“

Die ausführlichen Forderungen des VCD zur Bundestagswahl finden Sie hier

Quelle: VCD

Geschäftsführer Joachim Künzel verlässt zum 1. April den NWL

Joachim Künzel, Geschäftsführer des Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), wird das Unternehmen mit Ablauf des 31. März 2025 verlassen. Einem entsprechenden Aufhebungsvertrag hat die NWL-Verbandsversammlung auf ihrer Sondersitzung am 30. Januar ihre Zustimmung erteilt. Nach gut sieben Jahren an der Spitze der flächenmäßig größten Bestellerorganisation für SPNV-Leistungen in NRW widmet sich der 55-Jährige künftig neuen beruflichen Herausforderungen.

„Durch die auch von mir vorangetriebene strukturelle Veränderung hin zur Führung des NWL durch einen hauptamtlichen Verbandsvorsteher entfällt in absehbarer Zeit die heutige Funktion des Geschäftsführers“, erläutert Künzel. Eine entsprechende Stellenausschreibung für den zukünftigen Verbandsvorsteher werde in Kürze veröffentlicht. „Ich habe entschieden, mich darauf nicht zu bewerben und stattdessen einen beruflichen Neuanfang zu wagen.“ Dieser Schritt sei wohlüberlegt, macht der NWL-Chef deutlich. „Ich bin davon überzeugt, dass der NWL auch unter neuer Führung den eingeschlagenen Kurs hin zum Mobilitätsverbund konsequent vorantreiben wird.“

2017 wählte die Verbandsversammlung des NWL den studierten Raumplaner und ausgewiesenen Kenner der Nahverkehrsbranche, der zuvor Mitglied der Regionalleitung von DB Regio NRW war, zum neuen Geschäftsführer. Im Januar 2018 trat Künzel seinen Dienst an und löste damit seinen Vorgänger Burkhard Bastisch nach dessen langjähriger Tätigkeit an der Spitze des NWL ab.

„Ich bedanke mich bei Joachim Künzel für die langjährige, erfolgreiche und gute Zusammenarbeit“, betont Dr. Klaus Drathen, Verbandsvorsteher des NWL. Das Engagement und der Einsatz des Geschäftsführers hätten den NWL nachhaltig geprägt. Der Verband sei mit Christiane Auffermann in der Geschäftsführung auch nach dem Weggang von Künzel gut aufgestellt, um den Weg erfolgreich fortsetzen zu können. „Ich wünsche Joachim Künzel, auch im Namen der Verbandsversammlung und meiner Stellvertreter, für die Zukunft alles Gute, Gesundheit und weiterhin viel Erfolg.“

Quelle: NWL

Carsharing ist für viele Haushalte günstiger als das eigene Auto

Wer vom privaten Pkw auf Carsharing umsteigt kann oft viel Geld sparen. Ein durchschnittliches Carsharing-Angebot in Deutschland ist bis zu einer Jahresfahrleistung von 12.500 Kilometern günstiger als ein eigenes Auto. Das hat der Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) in einem umfangreichen Kostenvergleich herausgefunden. Der günstigste vom bcs identifizierte Carsharing-Tarif bleibt demnach sogar bis zu einer jährlichen Fahrleistung von 17.500 Kilometern günstiger als der private Pkw.

„45 Prozent der autobesitzenden Haushalte in Deutschland fahren mit ihrem Pkw weniger als 14.000 Kilometer im Jahr. Für diese Haushalte lohnt es sich, zu prüfen, ob Carsharing für sie die günstigere Alternative zum Pkw-Besitz ist.“

Katharina Herzog, Studienleiterinbeim bcs

Der Kostenvorteil des Carsharing kann erheblich sein: Bei einer Jahresfahrleistung von beispielsweise 4.000 Kilometern spart Carsharing gegenüber dem Pkw-besitzenden Haushalt 2.659 Euro pro Jahr. Eine große Rolle für den Kostenvorteil des Carsharing spielen der Anschaffungspreis und die hohen Fixkosten des privaten Pkw (Versicherung, Kfz-Steuer, TÜV). Herzog erläutert:

„Beim Carsharing zahlt man nur für die tatsächliche Nutzung. Die gesamten Besitzkosten fallen weg. Bei neu angeschafften Pkw wirkt sich zudem der Wertverlust in den Gesamtkosten stark aus. Aber selbst gegenüber einem geschenkten Auto ist Carsharing bis zu einer Jahresfahrleistung von 3.500 Kilometern günstiger.“

Carsharing ist der Autobaustein des Umweltverbunds. Deswegen hat der bcs untersucht, welcher Kostenvorteil sich für das Carsharing in Zusammenspiel mit dem ÖPNV gegenüber dem privaten Pkw ergibt. Das Ergebnis: Wer ein Deutschlandticket für 58 Euro im Monat kauft, könnte daneben fast doppelt so viele Pkw-Kilometer mit Carsharing zurücklegen wie ein autobesitzender Haushalt. Erst danach wird die Mobilität des Carsharing-Haushalts teurer als die des autobesitzenden Haushalts. Dem Kostenvergleich lag ein VW Golf zugrunde, Deutschlands meistverkaufter Neuwagen. Katharina Herzog ergänzt:

„In der Praxis haben Carsharing-Kund*innen selten Jahresfahrleistungen über 2.000 Kilometer pro Jahr. Denn wer nicht finanziell an das eigene Auto gefesselt ist, entscheidet sich viel häufiger für den ÖPNV oder das Fahrrad. Diese Alternativen sind wesentlich billiger als der Pkw. In der Regel werden multimodale Haushalte daher gegenüber Pkw-besitzenden Haushalten deutlich Geld sparen, obwohl sie nicht weniger mobil sind.“

Den gesamten Kostenvergleich zwischen Carsharing und dem privaten Pkw können Sie hier lesen.

Quelle: bcs