Aufbau des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft geht voran

Auf Einladung des Bundesministers für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, kommt heute der Gründungsbeirat des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft (DZM) unter der Leitung von Professor Dr. Wolfgang A. Herrmann, Präsident Emeritus der Technischen Universität München, virtuell zur konstituierenden Sitzung zusammen. Der mit Vertretern aus Industrie, Wissenschaft und Politik besetzte Beirat begleitet beratend den Aufbau des DZM und gibt Impulse insbesondere zur thematischen Ausgestaltung.

Das Zentrum soll dazu beitragen, Deutschland zum international führenden Ort nachhaltiger und in die Zukunft gerichteter Mobilität zu etablieren und dabei gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Ziele gleichermaßen in den Blick nehmen.

Bundesminister Scheuer: „Wir wollen kluge Köpfe und neue Ideen zusammenbringen, um Deutschland zum führenden Standort für die Mobilität der Zukunft zu machen – Wohlstand morgen gibt es nur mit Innovation jetzt.”

Professor Herrmann, Vorsitzender des Beirats: „Für den Gründungsbeirat konnten exzellente Persönlichkeiten aus den unterschiedlichsten Erfahrungsbereichen gewonnen werden, um dem Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft Impulse zu versetzen und Richtung zu geben.“

Mit dem Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft (DZM) schafft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Ort, an dem die Mobilität von Morgen neu gedacht und entwickelt wird. Das Zentrum soll auf Basis neuer technologischer Möglichkeiten Antworten darauf finden, wie sich Menschen fortbewegen und Waren transportiert werden können. Dazu soll der notwendige Freiraum geschaffen werden, um kreativ, interdisziplinär und innovativ zukunftsweisende Mobilitätskonzepte zu erdenken (Thinktank), zu entwickeln (Entwicklungszentren) und in der Praxis unmittelbar zu erproben (Praxiscampus). Vorgesehen ist, durch Zusammenarbeit mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Industrie Wirtschaft und Wissenschaft eng miteinander zu verknüpfen. Hier sollen Einrichtungen und Institutionen an Standorten in ganz Deutschland künftig Teil einer breiten Kooperation sein. Als mögliche Entwicklungsschwerpunkte sind unter anderem Wasserstofftechnologien, synthetische Kraftstoffe, innovative Logistikkonzepte und digitale, plattformbasierte Mobilitätskonzepte geplant. Zudem soll es Möglichkeiten geben, einem breiten Publikum neue Mobilitätsansätze und Technologien zugänglich und erlebbar zu machen.

Für die Jahre 2021 bis 2024 stehen insgesamt 322,55 Millionen Euro für das Vorhaben bereit.

Quelle: BMVI

Anna Westerberg ist neue Präsidentin & Vorstandsmitglied bei Volvo

Anna Westerberg ist zur neuen Präsidentin der Volvo Bus Corporation und zum Mitglied des Vorstands der Volvo Group ernannt worden.

Anna Westerberg, geboren 1975, ist derzeit Leiterin der Volvo Group Connected Solutions und verantwortet die vernetzten Systemlösungen des Konzerns. Ihre Karriere bei der Volvo Group begann sie im Jahr 2009. In der Folgezeit übernahm sie zahlreiche Führungspositionen im Unternehmen, unter anderem als Leiterin von Volvo Group Venture Capital.

Anna Westerberg wird ihre neue Position am 1. Februar 2021 antreten.

Quelle: Volvo Group

ÖPNV-Unternehmen können nicht die finanziellen Lasten der neuen Corona-Beschlüsse schultern

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat als Reaktion auf die Beschlüsse des Corona-Gipfels von Bund und Ländern zusätzliche finanzielle und strukturelle Hilfsmaßnahmen für die Verkehrsunternehmen in Deutschland gefordert. Die neuen Beschlüsse bringen weitere massive Einschränkungen und zielen konkret auf die Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV ab. Die Busunternehmen werden trotz der damit verbundenen Einnahmeausfälle weiterhin ihrer Verantwortung für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger nachkommen. Sie müssen dafür aber fair entschädigt werden – vor allem auch, um Schäden im Gesamtsystem des öffentlichen Personenverkehrs zu verhindern. Der bereits aufgelegte ÖPNV-Rettungsschirm ist nicht darauf ausgelegt, eine so lang anhaltende und derart massive Unterbindung von Kontakten und Mobilität auszugleichen und muss daher auch in 2021 effektiv weitergeführt werden.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte zu den Beschlüssen: „Die Busbranche unterstützt den Kampf gegen die Pandemie weiterhin ausdrücklich. Erst wenn das dramatische Infektionsgeschehen überwunden wird, kann es jene Rückkehr zur Normalität geben, die wir uns alle wünschen. Die Verkehrsunternehmen können aber die besondere Last der neuen Beschlüsse im öffentlichen Interesse nicht alleine tragen, sondern verdienen eine faire finanzielle Kompensation. Der bisherige ÖPNV-Rettungsschirm wurde nur bis August 2020 beihilferechtlich notifiziert. Private Unternehmen, die keinen öffentlichen Dienstleistungsauftrag haben, bekommen daher nur bis zu einer Grenze von 800.000 Euro insgesamt Hilfen. Da unsere Mitglieder zumeist ÖPNV und Reiseverkehre gleichermaßen anbieten, sind sie aufgrund der Corona-bedingten Schließungen ihrer Reiseverkehre auf weitere Hilfen angewiesen. Die 800.000 Euro sind daher nach fast einem Jahr Pandemie bei diesen Betrieben ausgeschöpft. Die absolut notwendige Erhöhung des Kleinbeihilfenrahmens wurde von der EU-Kommission bislang abgelehnt. Diese hat dafür die Möglichkeit einer Fixkostenregelung eingeräumt, die parallel zu den Kleinbeihilfen angesetzt werden kann. Solange der Kleinbeihilfenrahmen nicht durch die EU erhöht wird, muss diese Fixkostenregelung Grundlage des ÖPNV Rettungsschirmes werden. Sonst kommen die wichtigen Hilfen nicht bei den mittelständischen Busunternehmen an.“

Mit Blick auf die Überbrückungshilfen der Bundesregierung plädiert der bdo für Verbesserungen, die unter anderem der Rolle der sogenannten Mischbetriebe in der Busbranche besser gerecht werden. Bislang greifen die Hilfsprogramme nur unzureichend bei Unternehmen, die sowohl im Gelegenheitsverkehr wie auch im ÖPNV tätig sind. Ohne solche Anpassungen an die Praxis gefährdet die Corona-Krise die Busbranche als Ganzes. 

Mit Blick auf die Zukunft rufen die privaten Busunternehmen nach konkreten Plänen und Strukturen für einen effizienten Ausstieg aus den umfassenden öffentlichen Einschränkungen. Gebraucht werden klare Szenarien und Mechanismen für die Zeit, wenn dank Impfungen und sinkender Infektionszahlen wieder Lockerungen möglich sind. Busunternehmen brauchen frühzeitig klare Perspektiven – bis hin zu gemeinsamen europäischen Regeln für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr – für den Neustart.

Zur aktuellen Situation mit neuen Regeln für den ÖPNV stellt der bdo fest, dass die Verantwortung für die Durchsetzung der erweiterten Maskenpflicht nicht den Verkehrsunternehmen und ihren Beschäftigten aufgebürdet werden darf.

Quelle: bdo

Wortmann: „Wir müssen sicherstellen, dass jeder, der den ÖPNV nutzen muss, ihn auch nutzen kann!“

Ingo Wortmann, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), zu den aktuellen Beschlüssen der Bundesregierung und der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie:

1. zur aktuellen Situation im ÖPNV:
„Die Verkehrsunternehmen sind auch während der Pandemie zentraler Bestandteil einer funktionierenden Daseinsvorsorge und Mobilität in Deutschland. Wir fahren seit März letzten Jahres trotz verschiedener Einschränkungen nahezu 100 % unseres üblichen Angebots, obwohl wir erhebliche Rückgänge bei der Nachfrage verzeichnen. Im aktuellen Lockdown nutzen nur noch 30 bis 40 % der sonst üblichen Fahrgäste den ÖPNV. Ich betone an dieser Stelle nochmal, dass wir im Sinne unseres öffentlichen Auftrags alle Maßnahmen, die für eine erfolgreiche Corona-Eindämmung notwendig sind, auch unterstützen. Allerdings darf der für viele Fahrgäste nach wie vor notwendige ÖPNV-Betrieb nicht zu stark eingegrenzt werden. Es braucht klare und umsetzbare Regelungen, so dass auch während der Pandemie und des Lockdowns sichergestellt ist, dass jeder der den ÖPNV nutzen muss, ihn auch nutzen kann.“

2. zur verschärften Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr (medizinische Masken statt Alltagsmasken):
„Zahlreiche nationale und internationale wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass es keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV gibt. Dies wird bestätigt, wenn man zum Beispiel auf die aktuellen Inzidenzwerte in Deutschland blickt. In einigen Landkreisen, in denen durch Schulschließungen, etc. nur noch sehr wenige Menschen den ÖPNV nutzen, sind die Werte zum Teil deutlich höher als ins Großstädten und Ballungsräumen, wo täglich noch relativ viele Personen Bus und Bahn nutzen, um zur Arbeit zu gelangen. Die Verkehrsunternehmen setzen seit Beginn der Pandemie auf erhöhte Reinigung der Fahrzeuge und auf Lüftungskonzepte, die in kurzen Intervallen einen regelmäßigen Luftaustausch gewährleisten. Daher halten wir eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV grundsätzlich für nicht notwendig, werden diesen Beschluss aber selbstverständlich unterstützen und stehen den zuständigen örtlichen Behörden bei der Durchsetzung begleitend zur Verfügung. So, wie dies auch schon vielfach im Rahmen der erfolgreichen Maskenkontrolltage umgesetzt wurde. Unklar ist in diesem Zusammenhang jedoch die Frage, wie allein aufgrund einer Sichtkontrolle die richtigen von den falschen Masken unterschieden werden sollen.“

3. Kontaktreduzierungen, auch im öffentlichen Personenverkehr:
„Kontaktreduzierungen jeglicher Art, auch im Personenverkehr, unterstützen wir voll und ganz. Die Vermeidung von Kontakten ist das sicherste Mittel, um die Virusausbreitung einzudämmen. Allerdings verweisen wir in diesem Zusammenhang nochmals auf das mehrfach wissenschaftlich nachgewiesene nicht erhöhte Infektionsrisiko im ÖPNV, so dass aus unserer Sicht die Kontaktreduzierungen nicht in erster Linie in den Fahrzeugen umgesetzt werden müssen, sondern dort, wo die Infektionen stattfinden, wie z.B. im privaten Umfeld oder auf der Arbeit. Eine Ausweitung von Homeoffice-Regelungen erscheint dabei eine wirksame Maßnahme.“

4. Kapazitätsausweitung im öffentlichen Personenverkehr (zusätzliche Fahrzeuge):
„Zusätzliche Kapazitäten über mehr Fahrzeuge und Personal sind gerade in den Hauptverkehrszeiten nur noch sehr eingeschränkt verfügbar, denn wir fahren dort ja bereits das volle Angebot. Wir appellieren daher nochmal nachdrücklich an die Sensibilität und Solidarität unserer Fahrgäste: Wenn das Fahrzeug zu voll erscheint, nehmen Sie den nächsten Bus oder die nächste Bahn, damit schützen Sie sich und andere.“

Quelle: VDV

MyShuttle bedient bald weitere Ettlinger Höhenstadtteile

Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) und der Landkreis Karlsruhe weiten das gemeinsame Angebot MyShuttle aus: Ab dem 1. Februar fahren die beliebten Shuttles auch in den Ettlinger Höhenstadtteilen Schluttenbach und Schöllbronn. On Demand – also auf Bestellung – können sich die Fahrgäste dann bequem von den Stadtbahn-Haltestellen in Ettlingen bis nahezu direkt vor die Haustür fahren lassen oder von dort MyShuttle nutzen, um etwas in der Kreisstadt zu erledigen. Die Bedienzeiten sind analog zum Angebot in Ettlingen, Ettlingenweier und Spessart: Montag bis Samstag von 19 bis 01 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 24 Uhr.

72 neue virtuelle Haltestellen kommen durch die Ausweitung hinzu. Darunter sind unter anderem alle regulären bekannten Bushaltestellen in den Ettlinger Stadtteilen. Diese werden mit der bekannten Flotte der drei schwarzen Elektro-Fahrzeuge im London-Taxi-Stil bedient. Es gilt der KVV-Tarif. Wer also im Besitz einer Abo-Karte oder einer bereits gelösten Fahrkarte bis Ettlingen ist, zahlt keinen Cent extra. Für alle anderen kostet die einfache Fahrt ein Ein-Waben-Ticket: 2,10 Euro.

Zur Bestellung von MyShuttle in Ettlingen und seinen Stadtteilen sowie in Marxzell benötigen die KVV-Kunden ab dem 1. Februar die App kvv.easy. Diese vom Anbieter ioki konzipierte App wird bereits seit Einführung des Angebots im My-Shuttle-Bediengebiet Dettenheim / Graben-Neudorf genutzt.

Der Vorteil von kvv.easy im Vergleich zur jetzigen Nutzung über kvv.mobil ist, dass Kunden sich bereits bis zu 24 Stunden vorher ihr Shuttle bestellen können, was zum Beispiel für Menschen im Schichtbetrieb eine attraktive Möglichkeit ist, sich bereits vor Arbeitsbeginn für die Heimfahrt einzubuchen. Bislang war eine Vorbestellung nur 40 Minuten vor der Fahrt möglich. Eine Buchung ist nach wie vor auch über ein Callcenter möglich – allerdings muss dann bereits ein gültiges Ticket für die Fahrt vorliegen.    

Aufgrund der Corona-Pandemie findet in den Fahrzeugen aktuell kein Pooling statt. Es werden also nicht mehrere Anfragen miteinander verknüpft. Maximal zwei gemeinsam gebuchte Personen fahren somit sicher alleine bis zu ihrem Ziel. Es gilt wie bei allen anderen ÖPNV-Angeboten auch eine Maskenpflicht im MyShuttle.

Quelle: KVV

Bayerische Eisenbahngesellschaft schreibt Regionalverkehr auf nicht-elektrifizierten Strecken in Oberfranken aus

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, hat das Wettbewerbsverfahren für den Regionalzugverkehr auf nicht-elektrifizierten Strecken in Oberfranken einschließlich zweier nach Unterfranken bzw. in die Oberpfalz führender Strecken eröffnet.

Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit von zwölf Jahren: Der Nettovertrag startet im Dezember 2023 und endet im Dezember 2035. Interessierte Verkehrsunternehmen können ihre Angebote bis Juli 2021 abgeben. Den Zuschlag im Vergabeverfahren Regionalverkehr Oberfranken wird die BEG voraussichtlich im Oktober 2021 erteilen. Aktuell werden die Strecken überwiegend von Agilis betrieben. Das künftige Netz integriert auch den bayerischen Teil der bisher von der Länderbahn betriebenen grenzüberschreitenden Verbindung Hof – Selb-Plößberg – Aš/Asch – Cheb/Eger sowie die Regionalbahnen Hof – Gutenfürst, die aktuell die Erfurter Bahn fährt.

Die BEG bestellt bei dem künftigen Betreiber rund 5,4 Millionen Zugkilometer pro Jahr an Verkehrsleistungen, das entspricht einer Steigerung um rund acht Prozent gegenüber heute (2020: rund 5 Millionen Zugkilometer).

In der Ausschreibung sind barrierefreie, klimatisierte Gebrauchtfahrzeuge zugelassen. Das anspruchsvolle Betriebskonzept erfordert spurtstarke Fahrzeuge mit relativ kleiner Gefäßgröße. Wünschenswert wäre, auch in diesem Netz Fahrzeuge mit alternativen Antriebskonzepten zum Einsatz zu bringen. Bislang kann die Industrie aber noch keine Fahrzeuge mit alternativen Antriebskonzepten, welche die hohen fahrdynamischen und betrieblichen Anforderungen erfüllen, anbieten. Mit Umsetzung der vom Bund geplanten Streckenelektrifizierungen im östlichen Oberfranken ergeben sich voraussichtlich für die Folgeausschreibung in den dreißiger Jahren betrieblich und wirtschaftlich günstige Rahmenbedingungen für innovative Antriebe.

In den Fahrzeugen muss den Fahrgästen kostenloser WLAN-Empfang zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund der branchenweiten Personalknappheit, insbesondere bei Triebfahrzeugführern, erweitert die BEG die Anforderungen an das Personalkonzept der Bieter. Insbesondere muss der künftige Betreiber dokumentieren, wie er einen ausreichenden Personalbestand zum Betriebsstart als auch während der Vertragslaufzeit sicherstellen kann. Zusätzlich fordert die BEG eine Mindestausbildungsquote für Triebfahrzeugführer.

Die BEG stellt detaillierte Anforderungen in Sachen Qualität (Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Sitzplatzanzahl, Sauberkeit etc.). Unterschreitet ein Verkehrsunternehmen die von der BEG vorgegebenen Zielwerte, muss es Strafzahlungen leisten, übertrifft es die Mindestanforderungen, erhält es einen finanziellen Bonus.

Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren Regionalverkehr Oberfranken unter www.beg.bahnland-bayern.de/oberfranken

Quelle: BEG

19 neue Setra Omnibusse für Geldhauser

Die Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH & Co. KG setzt mit sechs S 531 DT eine neue Idee um. Die Setra Omnibusse sind die allerersten Doppelstockbusse, die auf Strecken des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) zum Einsatz kommen. Die Schnellbusse, die auf der Autobahn A8 zwischen den Orten Dasing und Pasing pendeln, verknüpfen erstmals den Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund AVV mit dem MVV und damit erstmals die beiden Regionen miteinander. 

Neben den S 531 DT übernahm der bayerische Familienbetrieb aus Hofolding bei München zehn Setra Low Entry Busse der MultiClass. Die S 418 LE business werden auf der ebenfalls neuen Expresslinie Ostbahnhof – Ottobrunn eingesetzt.

Bereits vorher holte Martin Geldhauser, der das Traditionsunternehmen in der dritten Generation führt, drei Busse der Setra ComfortClass im Neu-Ulmer Kundencenter ab. Die S 516 HD in 5-Sterne-Ausführung werden 2021 für das exklusive Reiseprogramm des Unternehmens unterwegs sein.

Die Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH & Co. KG beschäftigt aktuell über 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und hat über 550 Fahrzeuge im Fuhrpark – von behindertengerecht ausgestatteten Klein- bis zu luxuriösen Doppelstockbussen für das eigene Reisebusprogramm. Die Linienbusse sind in den Landkreisen München, Starnberg, Bad Tölz/Wolfratshausen, Fürstenfeldbruck und Dachau im Linien-, Schüler- und Berufsverkehr im Einsatz. Neben dem MVV gehören auch viele Gemeinden, Unternehmen, Vereine und Schulen zu den Auftraggebern des 1962 gegründeten Betriebes.

Quelle: Daimler AG

ver.di: Kapazitätsbegrenzungen nur mit flankierenden Maßnahmen

Presseberichten zufolge soll auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz auch über die Einführung einer Obergrenze für Passagiere in Bussen und Bahnen diskutiert werden. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht dies kritisch und verlangt bei einer entsprechenden Entscheidung flankierende Maßnahmen von Bund und Ländern.

Gerade im Verkehr mit U–, Straßen– und S–Bahnen müsste zusätzliches Personal eingesetzt werden, um die Einhaltung der Kapazitätsobergrenze sicherzustellen. Auch die Fahrerinnen und Fahrer von Bussen wären kaum in der Lage, die Auslastung der Busse zu steuern. Sie müssten Fahrgäste abweisen, gerade auf hochfrequentierten Linien könne das an den Haltestellen zu chaotischen Zuständen führen. Darüber hinaus drohe die Gefahr, dass gerade Beschäftigte aus den systemrelevanten Berufen, wie der Gesundheitsversorgung, ihren Arbeitsplatz nicht erreichten.

„Wir sind auf die Beschäftigten der systemrelevanten Branchen angewiesen, es muss sichergestellt werden, dass vorrangig sie ihren Arbeitsplatz erreichen. Alle Arbeitgeber müssen noch mehr für Kontaktreduzierungen am Arbeitsplatz sorgen. Die Verantwortung für Kontaktreduzierungen kann nicht auf die Beschäftigten der Verkehrsunternehmen abgewälzt werden“, fordert die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Es ist überdeutlich, dass unsere Gesellschaft jetzt eine krisenfeste Strategie für die Zukunft braucht. Es ist an der Zeit für den umfassenden Ausbau der ÖPNV-Kapazitäten. Um die europäischen Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, ist ein deutlicher Ausbau des ÖPNV ohnehin unerlässlich“, so Behle.

Sollte eine Entscheidung zur Kapazitätsbegrenzung im ÖPNV getroffen werden, sind laut ver.di flankierende Maßnahmen unerlässlich. Dazu gehörten:

  • Die klare Zusage zur Fortführung des ÖPNV–Rettungsschirms, um die Einnahmeausfälle zu decken
  • ein Vorrang für Beschäftigte der systemrelevanten Berufe bei der Nutzung des ÖPNV in den Hauptverkehrszeiten
  • ein entsprechender Ausbau der ÖPNV-Kapazitäten
  • zusätzliche Finanzmittel für die Einstellung des zusätzlich benötigten Personals im ÖPNV, um die Einhaltung der Obergrenze sicherzustellen
  • sowie in der übrigen Wirtschaft weitere Maßnahmen zur Durchsetzung von Home-Office in Arbeitsbereichen, in denen dies möglich ist und zur Umsetzung von Kontaktreduzierungen am Arbeitsplatz.

Quelle: ver.di

25 O-Busse Solaris Trollino 18 für Brașov

Bushersteller Solaris und die Stadt Brasov [deutsch: Kronstadt] in Rumänien haben einen Vertrag über 25 O-Busse Solaris Trollino 18 unterschrieben. Der Hersteller hatte im Juli 2020 die letzten Fahrzeuge aus einer früheren Bestellung über 26 Fahrzeuge des gleichen Typs ausgeliefert. Die Investition in moderne und umweltfreundliche O-Busse von Solaris ermöglicht dem Betreiber aus Brașov, die gesamte bisher betriebene O-Bus-Flotte auszutauschen und sie signifikant zu vergrößern. Die Trollino ersetzen darüber hinaus Dieselbusse auf den neuen in der Stadt eingerichteten Buslinien. Ziel dieses EU-geförderten Projektes zum Austausch der Flotte ist, Schadstoffemissionen in der Stadtmitte zu reduzieren.

Die neu bestellten Trollino 18 sind absolut emissionsfrei und leise. Die von Brașov angeschafften Einheiten werden mit einem 240 kW starken E-Motor ausgerüstet. Dank Traktionsbatterien können die Fahrzeuge auch Abschnitte ohne Oberleitung befahren, z.B. um bei Stromausfall Kreuzungen sicher räumen zu können.

Bei der Bestellung der Fahrzeuge setzte die Stadt Brașov auf Komfort und Sicherheit von Fahrgästen, ebenso wie auf grüne Lösungen. Alle Trollino erhalten eine effiziente Klimaanlage im Fahrgastraum. An Bord der O-Busse wird es auch ein Videoüberwachungssystem, ein Fahrgastinformationssystem mit Bildschirmen und USB-Ladebuchsen geben, über die Fahrgäste ihre Handys oder Tablets aufladen können. Die 18 Meter langen Trollino können bis zu 133 Fahrgäste mitnehmen, davon 41 auf Sitzplätzen.

Brașov ist eine von fünf Städten in Rumänien, die emissionsfreie Busse von Solaris, d.h. O-Busse und E-Busse, besitzen. Seit 2002 hat der Hersteller an dortige Betreiber fast 300 Fahrzeuge ausgeliefert, darunter über 100 Trollino und 41 batteriebetriebene Urbino 12 electric.

Quelle: Solaris

bdo: Deutschland braucht ein starkes ÖPNV-Angebot gerade in der Corona-Pandemie

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) warnt vor einem Komplettverbot des öffentlichen Personenverkehrs in Deutschland. Unter anderem im Interesse der Beschäftigten in systemrelevanten Berufen, die auf Bus und Bahn angewiesen sind, müssen Angebote zwingend weiter bestehen bleiben. Die Busunternehmen in Deutschland wollen auch in Zukunft ihren Beitrag dazu leisten, dass beispielsweise Polizistinnen und Polizisten oder Pflegerinnen und Pfleger sowie alle weiteren wichtigen Beschäftigtengruppen zur Arbeit gelangen können. Sollten die Einschränkungen des öffentlichen Lebens – wie derzeit diskutiert – zeitlich verlängert oder inhaltlich vertieft werden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich für die Verkehrsunternehmen notwendig.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte dazu am Montag in Berlin: „Die Busbranche unterstützt weiterhin ausdrücklich den Kampf gegen die Corona-Pandemie. Gerade im Sinne des Gesundheitsschutzes sollte aktuell eher über eine Ausweitung des ÖPNV-Angebots nachgedacht werden, statt über Einschränkungen oder sogar ein Komplettverbot. Mit zusätzlichen Fahrten könnten die vielen systemrelevanten Beschäftigten, die auf Bus und Bahn angewiesen sind, weiter zur Arbeit gelangen und Kontakte dabei bestmöglich reduziert werden. Mit solchen Angeboten, die kurzfristig ergänzt werden, haben zahlreiche Bundesländer im Schulbusverkehr bereits sehr gute Erfahrungen gemacht.

Aus Sicht des bdo ist der öffentliche Personenverkehr auch und gerade in der Corona-Pandemie unverzichtbar. So bleibt es beispielsweise trotz Einschränkungen des öffentlichen Lebens dringend notwendig, dass auch Menschen ohne Pkw weiter zu wichtigen Arztterminen gelangen können. In Hinblick auf die essentielle Rolle von Busfahrerinnen und Busfahrern für die Mobilität in Deutschland wäre auch deren frühzeitige Impfung wichtig.

Quelle: bdo