Fachkräftezuwanderung für eine erfolgreiche Verkehrswende

Auch wenn die Treibhausgasemissionen inzwischen sinken und gemäß Beschluss der Bundesregierung aus April 2024 keine sektoralen Klimaschutzziele mehr eingehalten werden müssen, ist insbesondere im Verkehrsbereich noch deutlich Luft nach oben. Nach Berechnungen der Bundesregierung emittierte der Verkehrssektor 2023 zwar rund 1,8 Millionen Tonnen weniger CO2 als im Vorjahr, lag aber rund 13 Millionen Tonnen über seiner bis dato zulässigen Gesamtemissionsmenge.
Um aktiv gegenzusteuern und die öffentliche Mobilität im VRR für die Zukunft zu rüsten, müssen wir die Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bis 2030 um 72 Prozent und im kommunalen Nahverkehr um 61 Prozent ausweiten. Ein solcher Leistungsaufwuchs setzt voraus, dass alle Mobilitätsakteure an einem Strang ziehen. Die Aufgaben sind riesig: Infrastrukturelle Engpässe, Kriege und Krisen mit globalen Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Verfügbarkeit moderner und klimafreundlicher Fahrzeuge haben Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Verkehrssektors. Vor allem aber ist der Fachkräftemangel eine enorme Herausforderung für die ÖPNV-Branche.

Demografischer Wandel und reduzierte Wochenarbeitszeit verschärfen die Lage

Eine der Hauptursachen für den Fachkräftemangel ist der demografische Wandel. In den nächsten Jahren wird die sogenannte Babyboomer-Generation aus dem Berufsleben ausscheiden. Gleichzeitig schrumpft das Potenzial an Erwerbspersonen: Es drängen weniger Arbeitskräfte in den Markt als in den Ruhestand gehen. Entsprechend ist die Neubesetzung bestehender Stellen herausfordernd, denn Arbeitgeber konkurrieren um Arbeitssuchende. Die für den Leistungsaufwuchs im ÖPNV benötigten Personalressourcen stellen folglich einen erheblichen Engpass dar!
Verschärft wird die Lage durch Tarifabschlüsse mit aktualisierten Tarifbestimmungen, wie beispielsweise einer niedrigeren Wochenarbeitszeit. Die GDL konnte im Eisenbahnverkehr eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeitende auf 35 Stunden durchsetzen. Die so entstehenden Lücken können nur mit zusätzlichem Personal geschlossen werden.

Personalmangel wirkt sich negativ auf das ÖPNV-Angebot aus

Bereits heute haben die kommunalen Verkehrsbetriebe und Eisenbahnverkehrsunternehmen Probleme, offene Stellen zu besetzen. Immer öfter fallen Nahverkehrsverbindungen aus, weil nicht genug Fahrerinnen und Fahrer verfügbar sind. Ungleich schwieriger wird es werden, genug Fahrpersonal für das Leistungsangebot der Zukunft zu gewinnen. Modellrechnungen für den VRR-Verbundraum zeigen, wie sich der Bedarf an Fahrpersonal im VRR unter definierten Bedingungen zukünftig im Regionalverkehr sowie im Bus- und Straßenbahnverkehr verändern wird – und zwar ausgehend vom oben skizzierten Leistungsaufwuchs und einer schrittweise auf 35 Stunden sinkenden Wochenarbeitszeit. Allein bis 2030 benötigen die kommunalen und Eisenbahnverkehrsunternehmen in unserem Verbundraum jährlich 140 neue Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer, 1.700 Personen, die die Busse in den Städten und Kreisen steuern und 400 Straßenbahnfahrerinnen und Straßenbahnfahrer.
Insbesondere die 140 Neueinstellungen im Regionalverkehr klingen auf den ersten Blick überschaubar: Um allerdings 140 Personen tatsächlich als Triebfahrzeugführende dauerhaft in Lohn und Brot zu bringen, müssen sich ungleich mehr Menschen erst einmal für einen Job im Führerstand interessieren. In den letzten Jahren haben zahlreiche Jobanwärter ihre Ausbildung vorzeitig abgebrochen, Prüfungen nicht bestanden oder schon nach kurzer Zeit ihre Anstellung wieder gewechselt. Es bedarf also der Anstrengung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem Personalmangel entgegenzuwirken.

Den kompletten Artikel lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 5-2024.

Emissionsfreie Busse in den Städten ab 2030

Schon die Quoten des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) haben die ÖPNV-Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen vor große Herausforderungen gestellt. So müssen bestimmte Quoten von sauberen und emissionsfreien Fahrzeugen in bestimmten Referenzzeiträumen erreicht werden. Für öffentliche Auftragsvergaben bis 31.12.2025 sind das bei Linienbussen beispielsweise 45 Prozent. Während man sich vor dem Hintergrund von erheblichen Investitionskosten und Lieferschwierigkeiten schon mit dieser Quote schwertut, hat das EU-Parlament am 21.11.2023 für eine weitere Verschärfung der CO2-Grenzwerte bei Lkw und Bussen und damit für emissionsfreie Stadtbusse ab 2030 gestimmt.

Status quo: SaubFahrzeugBeschG

Das SaubFahrzeugBeschG, das die Clean-Vehicles-Directive (Richtlinie 2019/1161) in deutsches Recht umsetzt, ist am 15.06.2021 in Kraft getreten. Es verpflichtet öffentliche Auftraggeber, bei der Beschaffung bestimmter Straßenfahrzeuge und Dienstleistungen Mindestziele für saubere und emissionsfreie Fahrzeuge einzuhalten. Mindestziele meint dabei ein Prozentsatz an sauberen und emissionsfreien Nutzfahrzeugen gemessen an der Gesamtzahl der in dem jeweiligen Referenzzeitraum beschafften Nutzfahrzeuge. Der Referenzzeitraum entscheidet dabei über die einzuhaltende Quote. Werden etwa öffentliche Personenverkehrsdienste im Zeitraum zwischen 02.08.2021 und 31.12.2025 vergeben, betragen die Mindestziele für Busse der Fahrzeugklasse M 3 (Linienbusse) 45 Prozent. Erfolgt der Zuschlag im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2030, liegt die Quote bei Bussen schon bei 65 Prozent. Von dieser Quote muss jeweils die Hälfte der Fahrzeuge „sauber“ und die andere Hälfte „emissionsfrei“ sein. Emissionsfrei sind etwa Elektrobusse. Erleichterungen gibt es dabei wenige (u.a. für eigenwirtschaftliche Verkehrsbetreiber).
Das SaubFahrzeugBeschG leistet insofern einen großen Beitrag dazu, dass nach und nach ein Wechsel von konventionellen Diesel-Bussen zu Elektrobussen stattfindet. Was für den Umweltschutz begrüßenswert ist, hat in der Praxis zu einem erheblichen Investitionsmehrbedarf für die Elektrifizierung und Übergangsschwierigkeiten geführt (z.B. Verzögerung bei der Etablierung von Ladeinfrastruktur, Umrüstung der Betriebshöfe oder Lieferzeiten bei den Elektrobussen).

Weitergehende Vorgaben bis 2030

Über die Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG soll perspektivisch noch hinausgegangen werden. Das ist vereinzelt zwar schon freiwillig erfolgt, etwa in Baden-Württemberg mit dem Entwurf eines Mobilitätsgesetzes, das über die Quoten des SaubFahrzeugBeschG hinausgeht. Bezogen auf Europa wurde dem Vorschlag der EU-Kommission nun aber zugestimmt, wonach ab 2030 neu zugelassene Stadtbusse emissionsfrei sein sollen. Die Kommission hatte das im Rahmen des „europäischen Grünen Deals“ im Februar 2023 vorgeschlagen (vgl. die Pressemitteilung der Kommission vom 14.02.2023 „Europäischer grüner Deal: Kommission schlägt Null-Emissionsziel für neue Stadtbusse bis 2030 und 90 % weniger Emissionen für neue Lkw bis 2040 vor“). Die Kommission hält eine Verschärfung durch strengere CO2-Normen für erforderlich, weil etwa ein Fünftel der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) auf den Straßenverkehrssektor zurückzuführen seien, Tendenz steigend.

Den kompletten Artikel lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 5-2024.

Der Gewinner des Future Mobility Awards 2024

Einen Höhepunkt auf der 7. Regionalkonferenz Mobilitätswende in Wiesloch am 4. Juni 2024 stellte die Verleihung des diesjährigen Future Mobility Awards dar. Mit diesem Preis werden internationale Start-ups für innovative und nachhaltige Mobilitätslösungen ausgezeichnet. Nahverkehrs-praxis ist einer der Mitorganisatoren des Awards. Der diesjährige Sieger, die Nemi Mobility Solution aus Barcelona, überzeugte die Jury mit ihrem Produkt. Das Software-Tool „Nemi“ stellt On-Demand-Busdienste bereit und verwaltet sie. Effizienz und Flexibilität des Busverkehrs werden verbessert, indem Routen optimiert und der Informationsfluss zwischen Nutzern, Fahrern und Dienstleistern digitalisiert wird. Basierend auf Benutzeranfragen auf der App und anderen Buchungskanälen wird die Busroute so optimiert, dass sie nur die gewünschten Haltestellen bedient, wodurch Fahrstrecke und Emissionen reduziert werden.

Details zum Award und zu den Finalisten finden Sie unter www.future-mobility-award.de

Quelle: Nahverkehrs-praxis

Das Thema „Nachhaltigkeit“ ernstnehmen

„Nachhaltigkeit ist nicht einfach nur Klimaschutz, den wir als Branche ohnehin verkörpern. Nachhaltigkeit bedeutet eine zukunftsgerichtete Geisteshaltung, die sich über viele Bereiche des betrieblichen Managements erstreckt. Hinzu kommt, dass es ab dem Berichtsjahr 2025 für viele Unternehmen verpflichtend ist, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Der neue VDV-Leitfaden Nachhaltigkeitsberichterstattung für den öffentlichen Verkehr hilft den Unternehmen bei der neuen Materie“, so VDV-Vizepräsident Tim Dahlmann-Resing bei der Eröffnung des zweitägigen VDV-Fachkongresses für Nachhaltigkeit und Klimaschutz in Offenbach. „Es geht darum, dass wir als Branche künftig noch besser das Ökonomische mit dem Ökologischen und Sozialen zusammenbringen, etwa, um den eigenen CO2-Fußabdruck für das Unternehmen zu reduzieren oder die Personalgewinnung und -bindung entsprechend nachhaltig zu gestalten.“

„Mein Eindruck ist, dass das Thema Nachhaltigkeit bei vielen noch als Liebhaberei abgetan, zuweilen unterschätzt wird. Doch die Betrachtungen dahinter sind knallhartes Management: Von der Wesentlichkeitsanalyse der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und EU-Taxonomie über Stakeholder-Einbindung und Ressourcensteuerung, bis hin zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – ich werbe dafür, das Thema branchenweit ernster zu nehmen.“ Der VDV betont die gesellschaftliche Bedeutung von Bus und Bahn und die Verantwortung, die in Zeiten der Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu einer nachhaltigen Lebensweise, auf die Branche zukommen. Die Unternehmen spielen auch eine wichtige Rolle, wenn es um soziale Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung in allen Regionen Deutschlands geht. „Eine rein finanzorientierte Steuerung reicht heute nicht mehr aus. Einen Plan aufzustellen, wird nur gelingen, wenn die Branche Nachhaltigkeit als strategisches Thema begreift und sich über eigene Chancen und Herausforderungen gleichermaßen bewusst wird. Daten und Informationen bilden die Grundlage der strategischen Bearbeitung von Nachhaltigkeitsthemen im Unternehmen.“ Genau hier setze die neue CSRD an. Das Ziel: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der Wertschöpfungskette bestimmen, verstehen und strategisch steuern, Transparenz zu sozialen und ökologischen Themen im Unternehmen erhöhen und wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte in ökonomische Steuerungsgrößen übersetzen.

Der VDV-Leitfaden berücksichtigt nicht nur die verschiedenen Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), sondern weist auch bereits auf Aspekte der neuen Regulatorik nach den Standards der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hin. „Er dient als Kompass, der Unternehmen Orientierung und wertvolle Einsicht in praxiserprobte Konzepte bietet und die Basis für Vergleichbarkeit legt. Es ist die ureigene Verantwortung der Branche, einen maßgeblichen Part in der Gestaltung einer nachhaltigen Transformation zu über-nehmen. Die Praxisbezogenheit ‚aus der Branche -für die Branche‘ ist an dieser Stelle von konkretem unternehmerischem Nutzen“, so Dahlmann-Resing.

Die Autoren weisen darauf hin, dass die verantwortliche Unternehmensführung derzeit auch für Unternehmen der Verkehrsbranche im Umbruch und thematisch vielfältiger und zugleich zunehmend strategisch fokussierter auszugestalten sei. „Allein die Mobilitäts- und die Energiewende sowie neue regulatorische Anforderungen an die Berichterstattung fordern die Unternehmen. Technologische Umbrüche im Flotten- und Netzbetrieb oder auch die allgegenwärtigen Anforderungen aus der voranzutreibenden Digitalisierung der Geschäftstätigkeit sind verantwortungsvoll und unter Transformationsdruck durch die Unternehmen auszugestalten“, so Dahlmann-Resing. Der Branchenleitfaden richtet sich an verschiedene Zielgruppen: Den Beginnern, die sich das erste Mal mit einem Nachhaltigkeitsbericht beschäftigen, soll der Branchenleitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Orientierung und Hilfestellung geben – den Fortgeschrittenen dagegen einen Überblick über die Entwicklungen in Bezug auf die neuen regulatorischen Anforderungen.

Der VDV-Leitfaden Nachhaltigkeitsberichterstattung für den öffentlichen Verkehr | Fokus: ÖPNV steht für VDV-Verkehrsunternehmen hier bereit.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Alles über urbane Seilbahnen

Vom 4.-5. Juni können sich Interessierte in Essen auf der Kongressmesse „Cable Car World“ über den aktuellen Stand rund um den Einsatz von Seilbahnen im ÖPNV informieren. Ca. 50 Aussteller und 15 Partner aus zehn Ländern zeigen in Halle 8 ihre innovativen Projekte, Produkte und Services – von der Planung über die Umsetzung bis hin zum laufenden Betrieb von urbanen Seilbahnen (in NRW aktuell Projekte in Duisburg und Herne). Darüber hinaus sprechen im integrierten Cable Car Congress etwa 40 Speaker und Panel-Teilnehmer aus aller Welt. Darunter sind Experten aus Sierra Leone, Bolivien und Uganda. Schirmherr der Cable Car World ist Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing.

Quelle: Messe Essen

Aufruf für den Deutschen Verkehrswendepreis 2024

Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Aufenthaltsqualität vor Ort: Die Allianz pro Schiene sucht bereits zum zweiten Mal bundesweit nach vorbildlichen Projekten rund um die Schiene, die zu einer gelungenen Verkehrswende beitragen. Besonders vielversprechende Beispiele werden Ende des Jahres mit dem Deutschen Verkehrswendepreis 2024 ausgezeichnet. Bis zum 3. September 2024 können Projekte, die bereits in der Umsetzung oder schon fertig sind, hier für den Preis vorgeschlagen werden.

„Die erste Runde des Wettbewerbs 2022 hat gezeigt, wie viele Menschen sich überall in Deutschland mit ganz unterschiedlichen Ideen erfolgreich für die Verkehrswende engagieren“, sagt der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege. „Auch dieses Mal wollen wir die besten Beispiele im ganzen Land ausfindig und bekannt machen, damit sie andere Menschen inspirieren und zum Nachahmen anregen können.“

Verkehrswendepreis: Kriterien und Beispiele

Der Wettbewerb ist bewusst offengehalten: Bewerben können sich unter anderem Kommunen, private und öffentliche Initiativen, Unternehmen, Aufgabenträger oder zivilgesellschaftliche Interessenvertretungen sowie Privatpersonen. Mögliche Projekte könnten Beratungsangebote von Kommunen sein, Zubringer-Lösungen zum Zugverkehr oder auch innovative Technik im Bereich Schienengüterverkehr. Hauptsache, es geht direkt oder auch indirekt um die Schiene und natürlich um einen Beitrag zur Verkehrswende.

Erstmals wird im Rahmen des Wettbewerbs auch ein Sonderpreis Baukultur vergeben. Er zeichnet bauliche Projekte mit Schienenbezug aus, die durch umgestaltete öffentliche Räume einen emotionalen Zugang zum klimafreundlichen Verkehr bieten und so zu einer nachhaltigen Verkehrsmittelwahl anregen. Das kann zum Beispiel eine besonders freundlich und ansprechend gestaltete Bahnhofsunterführung sein oder es können auch kreativ umgewidmete Kfz-Parkflächen und Straßen in Bahnhofsnähe sein, die mehr Aufenthaltsqualität schaffen.
Teilnehmen können alle, die solche Leuchtturmprojekte kennen oder selbst initiiert haben. Voraussetzung ist lediglich ein Bezug zum Schienenverkehr und zur Verkehrswende.
Eine unabhängige Jury wählt im Herbst die besten Beispiele aus dem gesamten Bundesgebiet aus. Diesen Gewinnerinnen und Gewinnern wird die Allianz pro Schiene im Rahmen einer Preisverleihung am Jahresende die verdiente Aufmerksamkeit verschaffen.

Quelle: Allianz pro Schiene

Einheitliche Regelungen beim Deutschland-Ticket für Schüler in NRW

Durch ein einheitliches Angebot für alle Schülerinnen und Schüler in ganz Nordrhein-Westfalen ließen sich die aktuell unterschiedlichen und teils komplizierten Regelungen bei Schülertickets harmonisieren. Ein bundesweit gültiges ÖPNV-Ticket wäre also für die Schülerinnen und Schüler nicht nur ein äußert attraktives Angebot, um Busse und Bahnen noch häufiger zu nutzen. Damit verbunden wäre auch ein erheblicher Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene. Denn im bisherigen Modell bekommen nur diejenigen Schülerinnen und Schüler ein Deutschland-Ticket, deren Wohnort weit genug von der Schule entfernt ist. Für die Städte, Kommunen und Landkreise bedeutet dies einen hohen bürokratischen Aufwand, weil jeder Einzelfall hinsichtlich der Entfernung Wohnort – Schule geprüft werden muss. Bei einem einheitlichen Deutschland-Ticket für alle Schülerinnen und Schüler würde diese Einzelfallprüfung komplett entfallen.  

Ulrich Jaeger, Vorsitzender des VDV NRW: „Mit unserem Vorschlag, der sich nach unseren Berechnungen weitgehend aufwandsneutral umsetzen ließe, wollen wir das Land dabei unterstützen, eine für alle Schülerinnen und Schüler attraktive und zugleich bürokratiearme Lösung für die Kommunen, Verkehrsunternehmen und Verbünde umzusetzen. Dazu braucht es jetzt eine Entscheidung durch das Verkehrsministerium. Bei allen Beteiligten herrscht aktuell Unklarheit darüber, ob und wie ein Deutschland-Ticket für Schülerinnen und Schüler angeboten und abgerechnet werden kann. Das führt zu einer Vielfalt an unterschiedlichen Regelungen im Land und wirkt auf die betroffenen Fahrgäste willkürlich. Hier braucht es eine landesweit einheitliche Lösung. Wir haben dazu vor über einem Jahr unseren Vorschlag unterbreitet, jetzt ist die Landesregierung am Zug.“

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Landesgruppe NRW

22 neue Mobilitätsmanager in NRW

Das Aufgabenfeld „Mobilitätsmanagement“ ist in NRW weiter auf dem Vormarsch: Insgesamt gibt es nun 327 ausgebildete Mobilitätsmanager. Sie alle haben den Lehrgang „Kommunales Mobilitätsmanagement“ des Zukunftsnetz Mobilität NRW absolviert und koordinieren künftig in ihren Verwaltungen sowie Unternehmen das Thema Mobilität, um innovative Projekte für eine bessere, sichere und saubere Mobilität anzustoßen. Am 22. Mai 2024 zeichnete Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, die 22 Absolventinnen und Absolventen des jüngsten, 14. Lehrgangs mit einer Urkunde aus. Rahmen war das Jahrestreffen der Mobilitätsmanager aus NRW in Düsseldorf.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Geschäftsstelle Zukunftsnetz Mobilität NRW

Hitachi Rail übernimmt Ground Transportation Systems von Thales

Hitachi Rail hat den Abschluss der Übernahme des Geschäftsbereichs Ground Transportation Systems (GTS) von Thales im Wert von 1,66 Mrd. Euro bekanntgegeben. Damit erweitert Hitachi Rail seine weltweite Präsenz auf 51 Länder und erwirtschaftet den Großteil seines Umsatzes nun im Bereich der margenstärkeren Signalanlagen und -systeme.
Der Abschluss des Verkaufsprozesses stärkt den strategischen Fokus des japanischen Unternehmens auf die Unterstützung aktueller und zukünftiger Kunden von Hitachi Rail und GTS beim Übergang zur nachhaltigen Mobilität. Die Schwerpunktverlagerung erfolgt dabei durch den Wechsel vom Individualverkehr hin zu nachhaltigen öffentlichen Verkehrsmitteln – angetrieben und ermöglicht durch die Digitalisierung.
Die wichtigsten Standorte von Hitachi Rail in Japan, Italien, im Vereinigten Königreich und in den USA werden strategisch durch die wichtigsten Standorte von GTS in Deutschland, Frankreich, Spanien und Kanada ergänzt.

Quelle: Hitachi Rail

Verkehrsentlastung durch Carsharing

Die verkehrsentlastende Wirkung von Carsharing ist wissenschaftlich gut untersucht. Der Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) hat jetzt die Ergebnisse diverser Studien in einem Fact Sheet zusammengestellt.
Carsharing wirkt verkehrsentlastend. Das wurde in verschiedenen Studien immer wieder bestätigt. Carsharing führt zur Abschaffung privater Pkw und zur dauerhaften Vermeidung von Pkw-Neuanschaffungen in den Carsharing-Haushalten. Es reduziert so die Zahl der insgesamt benötigten Pkw und Stellplätze. Darüber hinaus verändert Carsharing das Mobilitätsverhalten: Carsharing-Kunden nutzen die Verkehrsmittel des Umweltverbunds öfter und den Pkw seltener als die Vergleichsbevölkerung.
Ein Carsharing-Auto ersetzt bis zu 16 private Pkw. Eine solche Ersetzungsquote von 1:16 bedeutet, dass jedes Carsharing-Fahrzeug rund 80 Meter Straßenkante von parkenden Autos freihält. Für Kommunen ist Carsharing ist eine kostengünstige Methode, um den Parkdruck zu verringern und den öffentlichen Straßenraum zu entlasten. Der Bau von Quartiersgaragen ist um ein Vielfaches teurer. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes kann Carsharing außerdem erheblich dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen im Verkehr zu reduzieren.
Die wichtigsten Erkenntnisse verschiedener wissenschaftlicher Studien zur verkehrsentlastenden Wirkung von Carsharing hat der bcs in einem neuen Fact Sheet zusammengestellt.

Katharina Herzog, bcs-Referentin für Projekte und Daten: „Mit unserem Fact Sheet stellen wir Kommunen in Deutschland eine Übersicht über die wissenschaftlich messbaren Vorteile von Carsharing zur Verfügung. Dafür haben wir bereits existierende Studien seit 2018 und rund 20 neue Messergebnisse aus Städten und Gemeinden in Deutschland ausgewertet. Die Daten zeigen eindeutig, dass stationsbasierte und kombinierte Carsharing-Angebote eine hohe verkehrsentlastende Wirkung haben. Kommunen können diese Wirkung nutzen, indem sie den Aufbau eines möglichst flächendeckenden Netzes wohnortnaher Carsharing-Stationen fördern. Für free-floating Carsharing liegen weniger gültige Messungen vor und die Ergebnisse sind uneindeutig.“

Link zum Fact Sheet

Quelle: Bundesverband Carsharing e.V. (bcs)