Zwei Testangebote pro Woche für Fahrpersonal

Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung, die am 20. April 2021 in Kraft getreten ist, verpflichtet den Arbeitgeber, den nicht ausschließlich im Homeoffice tätigen Mitarbeitern wöchentliche Corona-Tests anzubieten. Je nach Tätigkeit müssen ein oder zwei Tests pro Woche angeboten werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun ein FAQ zur neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung und den verpflichtenden Testangeboten veröffentlicht. Den Arbeitnehmern in der Personenbeförderung müssen zwei Corona-Test pro Woche angeboten werden, da sie als Beschäftigte mit häufig wechselnden Personenkontakten gelten. Schnelltests reichen aus. Die Arbeitnehmer/-innen sind nicht zur Annahme des Testangebots verpflichtet.
Weitere Informationen:
FAQ des BMAS     
Corona-Arbeitsschutzverordnung

Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V.

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