Bereits seit einem Jahrzehnt fördert der
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
Bauvorhaben von Kreisen, Städten und Gemeinden, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen, um die Verkehrsverhältnisse in der Region im Sinne der Fahrgäste zu verbessern. Seit 1. Januar 2008 fungiert der Verbund einerseits als Zuwendungsgeber für ÖPNV-Investitionsvorhaben in die Nahverkehrsinfrastruktur nach § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNV-Gesetz NRW), andererseits ist er Bewilligungsbehörde im Auftrag des Landes NRW für den sogenannten Kooperationsraum A (VRR-Gebiet) für Investitionsmaßnahmen nach § 13 ÖPNV-Gesetz NRW, die im besonderen Landesinteresse stehen.
Über 900 Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur konnten seit Anfang 2008 eingeplant werden. „Wichtige Schwerpunkte der § 12-Projekte sind der barrierefreie Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur und die dynamische Fahrgastinformation. Im vom VRR verantworteten Förderkatalog nach § 12 ÖPNVG NRW wurden Maßnahmen mit einem Zuwendungsvolumen von rund 684 Mio. Euro berücksichtigt – eine Bilanz, die sich sehen lassen kann“, sagt Martin Husmann, Vorstandssprecher der VRR AöR.
Quelle: VRR