Das Deutschlandticket wird mit viel Expertenwissen zur Umsetzung gebracht – wie schwierig das dennoch ist, zeigt sich im aktuellen Verfahren. Ganze sechs (!) Unterarbeitsgruppen beschäftigen sich auf Bund-Länder-Ebene damit. Bislang stellen die ÖPNV-Fachleute mehr Fragen, als sie von der Politik und den mit der Umsetzung betrauten Personen Antworten erhalten. Angesichts der fortschreitenden Zeit treibt das den Unternehmen zunehmen die Sorgenfalten auf die Stirn: Das Gewerbe steht vor immensen Herausforderungen.
Der WBO ist alarmiert. Das 49-Euro-Ticket, das zum 01.05. kommen soll, wird das Ticketing aus Fahrgastsicht revolutionieren, die Fallstricke für die Leistungserbringer hingegen scheinen kein Ende zu nehmen. Schon die Rahmenbedingungen – ist das Ticket rein digital, wer kann es wie verkaufen, wie ist die Einnahmeaufteilung geregelt, was ist mit den Ausgleichszahlungen, wie wird das steuerrechtlich bewertet und, und, und – sind Stand heute völlig unklar. „Wir brauchen VOR dem Start des Tickets (rechts)verbindliche Aussagen, was die Umsetzung angeht“, betont WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg.
Aus Unternehmersicht sind vor allem die finanziellen Rahmenbedingungen entscheidend:
- Stichwort Liquidität: Der den Verkehrsunternehmen (=Leistungserbringern) zustehende Ausgleich der Mindereinnahmen (das 49-Euro-Ticket ist meist günstiger als bestehende vergleichbare Angebote) muss auf dem kürzesten Weg an sie ausbezahlt werden. „Eine Viererkette Bund – Land – Aufgabenträger – Unternehmen ist undenkbar, weil die Zeit drängt“, betont Hüneburg.
- Stichwort Vertrieb: „Das Geld muss dort ankommen, wo die Leistung erbracht wird und die Kosten entstehen, sprich bei den Verkehrsunternehmen“, unterstreicht WBO-Vorsitzender Klaus Sedelmeier die Kernaussage des Verbandes. Stand heute sollen die Einnahmen aus den Ticketverkäufen jedoch bei den Verkaufsstellen bleiben. „Ein Unding“, so Sedelmeier, Geschäftsführer der Rast Reisen GmbH aus Hartheim, „im Zweifel schnappen die großen Player den Kleinen den Markt weg.“ Und mit welcher Berechtigung soll eine reine Vertriebsplattform, ohne Kosten für den ÖPNV, diese Einnahmen überhaupt behalten dürfen? Aus Unternehmersicht nicht nachvollziehbar.
Der WBO favorisiert das so genannte Postleitzahlenprinzip: Die Einnahmen werden nach dem Wohnort der Ticketkäufer aufgeteilt und müssen von den Vertriebsplattformen dorthin weitergeleitet werden. Das sichert die Finanzausstattung der Verbünde und damit auch wieder die Liquidität in den Unternehmen. Und z.B. für Touristikgebiete muss es Sonderregelungen geben.
WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg abschließend: „Der Mittelfluss muss schnell, zuverlässig und auskömmlich zu den Leistungserbringern hin erfolgen – nur so kann das funktionieren.“
Quelle: WBO