In seiner Vernehmlassungs-Stellungnahme zum neuen CO2-Gesetz begrüßt der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) zwar die rasche Erarbeitung und die Stoßrichtung der Vorlage. Gleichzeitig fordert er gewichtige Anpassungen zugunsten des öV und damit der Umwelt. Der VöV erachtet die Unterstützung für die Umstellung beim Straßen-öV auf umweltfreundliche Antriebe als unzulänglich – und macht einen einfach umsetzbaren Alternativvorschlag.
Die rasche Ausarbeitung eines Entwurfs für ein neues CO2-Gesetz ist sehr wichtig, denn für den VöV ist die Erreichung der Klimaziele ein großes Anliegen. Der Grund ist einfach: Der öffentliche Verkehr ist als sauberes und sehr energieeffizientes Transportmittel für die Erreichung der Klimaziele des Bundes Teil der Lösung. Deshalb möchte der VöV auch gute Rahmenbedingungen, damit die Umstellung von Dieselbussen zu Bussen mit umweltfreundlichen Antrieben rasch erfolgen kann. Mit dem in die Vernehmlassung geschickten Gesetzesentwurf ist das aber für den Straßen-öV kaum möglich.
Der VöV begrüßt in seiner Stellungnahme, dass der Bund die Umstellung beim Straßen-öV auf umweltfreundliche Antriebe (technologieneutral) unterstützen will. Den Vorschlag, dies mit nur 15 Mio. Franken pro Jahr zu unterstützen, lehnt der VöV als viel zu wenig ab. Denn der Bund schlägt gleichzeitig vor, dass der öV neu per sofort Mineralölsteuer bezahlen soll; bisher waren die öV-Transportunternehmen von dieser Steuer befreit. Pro Jahr müsste somit der öV jährlich über 80 Millionen Franken neue Steuern bezahlen. Die Rechnung geht deshalb für den öV und letztlich die Umwelt nicht auf. Eine massive Verteuerung des öV kann nicht Sinn des CO2-Gesetzes sein.
Der VöV schlägt deshalb ein konkret ausformuliertes Alternativmodell vor: Hauptpunkt ist darin, dass der Bund – für eine befristete Zeit – pro Inbetriebnahme eines neuen Busses mit umweltfreundlichem Antrieb einen Pauschalbeitrag im Sinne einer Anschubfinanzierung ausrichtet. Gleichzeitig unterstützt der VöV grundsätzlich die Abschaffung der Befreiung des öV von der Mineralölsteuerpflicht, sie soll jedoch zeitlich gestaffelt bis 2030 erfolgen. Zudem verlangt der VöV auch für die Umstellung von Rangierlokomotiven und Schiffen im öV auf umweltfreundliche Antriebe eine Unterstützung durch den Bund.
Quelle: VöV