Seit Anfang des Jahres 2024 sind alle Regionalzüge in Baden-Württemberg auf den elektrifizierten Strecken mit Ökostrom unterwegs.

Verkehrsvertrag 2.0 für mehr Qualität im Regionalverkehr

Der Verkehrsvertrag 2.0 ist unter Dach und Fach. Damit haben das Land Baden-Württemberg und die Eisenbahnverkehrsunternehmen einen wichtigen Baustein für mehr Qualität im Schienenpersonennahverkehr umgesetzt.

Minister Hermann sagte: „Entsprechende Ergänzungsvereinbarungen wurden nun für einen Großteil unserer Verkehrsverträge unterzeichnet. Sie sind ein zentrales Instrument im Zusammenspiel mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen. In den Verträgen werden jetzt beispielsweise Strafen für nicht erbrachte Leistungen anders gewichtet und wir berücksichtigen dabei jetzt stärker das jeweilige Verschulden der Unternehmen. So setzen die neuen Regelungen wesentliche Anreize für die Unternehmen, sich zu verbessern. Es freut mich, dass wir zu dieser Einigung gefunden haben – vor allem auch für die Fahrgäste, die hoffentlich schon bald erste Qualitätssteigerungen feststellen können.“

Im Kern umfasst der „Verkehrsvertrag 2.0“ vier Maßnahmengruppen:

  • Qualität: Regelungen zur Änderung des Systems von Zahlungsminderungen und Vertragsstrafen für bessere und zuverlässigere Leistungen
  • Anschlüsse: Regelungen für erweiterte Leistungen der Anschlusssicherung und Störfallkommunikation
  • Baustellen: Regelungen für die Ausgestaltung des Schienenersatzverkehrs und der Baustellenplanung
  • Beschäftigte: Regelungen zur Personalkostenentwicklung

Wenn die Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund eines fremden Verschuldens – wie etwa durch Baustellen – deutliche Verspätungen einfahren oder sogar Verbindungen streichen müssen, werden die Unternehmen im Vergleich zu früher entlastet. Entlastet werden sie auch bei anderen Themen, die bei Vertragsschluss noch nicht absehbar waren, wie den Personalkosten (siehe unten). Das trägt der langen Laufzeit der Verträge von bis zu 15 Jahren Rechnung. Sind die Qualitätsprobleme dagegen vom Unternehmen selbstverschuldet, fallen die Konsequenzen spürbarer aus. Über die neue Gewichtung der Strafen hinaus gibt es eine Neuregelung, die eine höhere Vergütung bei besserer Qualität zulässt. Im Gegenzug werden Unterschreitungen bei der Qualität zukünftig mit einem weiteren Malus sanktioniert.

Die bisherigen Indexe für die Personalkosten werden auf den neuen Personalkostenindex Schienenpersonennahverkehr (PKI SPNV) umgestellt. Dadurch können besonders die Tarifänderungen angemessen berücksichtigt werden, die bei den Unternehmen zu einem Personalmehrbedarf führen, der bei der Kostenkalkulation für die Abgabe des Angebots noch nicht absehbar war.

Minister Hermann hob hervor, dass der Verkehrsvertrag 2.0 für das Land mit einer nicht unerheblichen finanziellen Anstrengung verbunden ist. Laut Prognosen ist mit einem finanziellen Mehrbedarf von rund 160 Millionen Euro für die Jahre 2025 bis 2032 zu rechnen. Die finanziellen Auswirkungen der Anpassungen bei den Qualitätsvorgaben hingegen hängt stark von der Entwicklung der eigenverschuldeten Verspätungen und Zugausfällen ab. Der Vertrag greift ab sofort und die wesentlichen Regelungen gelten auch rückwirkend ab Anfang 2023.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)

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