In einer Sondersitzung der Verkehrsminister und Senatoren der Länder wurde einstimmig für eine Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms für das Jahr 2021 votiert. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) stellte fest, dass unter den für die Verkehrsunternehmen erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie weiterhin ein hochwertiger ÖPNV als wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge angeboten wird. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern sei es, die Angebote im ÖPNV und im SPNV ungekürzt vorzuhalten und zugleich gemeinsam die Vorbereitungen zu treffen, um bis 2030 zur Erreichung der Klimaziele des Bundes die Fahrgastzahlen gegenüber dem Jahr 2019 zu verdoppeln. Deshalb müssten die durch die Corona-Pandemie bedingten Mindereinnahmen der Branche auch im Jahr 2021 ausgeglichen werden, um Angebotseinschränkungen zu vermeiden.
„Das ist ein sehr wichtiges Votum für die Aufrechterhaltung eines umfangreichen Nahverkehrsangebots in Deutschland im Jahr 2021. Denn aktuell gehen wir davon aus, dass die Mittel aus dem im letzten Jahr beschlossenen Rettungsschirm nur noch etwa bis April reichen werden. Da aber ein Ende der Pandemie oder auch nur umfangreichere Lockerungen im Lockdown nicht erkennbar sind, brauchen wir dringend weitere finanzielle Unterstützung. Denn wir fahren auf Bitten der Politik trotz deutlich weniger Fahrgästen seit März letzten Jahres nahezu das komplette Angebot. Wir sind der Verkehrsministerkonferenz dankbar, dass sie dies anerkennt und frühzeitig für eine entsprechende Absicherung der dadurch bedingten Mindereinnahmen sorgen will. Wichtig ist jetzt, dass die Bundesregierung sich diesem Vorgehen zeitnah anschließt und ebenfalls ihre erneute finanzielle Unterstützung zusagt“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Nach Berechnungen des Branchenverbands VDV liegen die voraussichtlichen Verluste durch fehlende Fahrgeldeinnahmen in diesem Jahr bei etwa 3,6 Milliarden Euro. In den neun Pandemiemonaten des vergangenen Jahres belief sich der Schaden bereits auf etwa 3,3 Milliarden Euro. Dank des 2020 beschlossenen Rettungsschirms von Bund und Ländern konnten die letztjährigen coronabedingten Verluste der Verkehrsunternehmen weitgehend ausgeglichen werden. Nun ist jedoch eine baldige Anschlussregelung für 2021 unumgänglich. „Die Pandemie ist langwieriger und hartnäckiger als vermutet. Die aktuellen Einschränkungen im Rahmen des Lockdowns sind unumgänglich, führen bei den Verkehrsunternehmen aber zu weiterhin sehr leeren Fahrzeugen bei vollem Angebot. Und dementsprechend hoch sind die Verluste, die wir monatlich einfahren, das halten wir so nicht mehr lange durch“, so Wortmann.
Quelle: VDV