Ab dem 1. Mai gilt das 49-Euro-Ticket im bundesweiten Nahverkehr. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat einem Finanzierungsgesetz zu. Der Verkaufsstart ist bereits für kommenden Montag (3. April) geplant.
Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen, darunter auch die Deutsche Bahn, werden den Ticketverkauf auch zu diesem Zeitpunkt starten. Gültig ist das Deutschlandticket dann ab dem 1. Mai.
Es ist ausschließlich als Abonnement erhältlich, wird personalisiert ausgegeben, ist somit nicht übertragbar und bleibt bis zur Kündigung gültig. Auch eine Mitnahmeregelung von weiteren Personen besteht nicht. Das Ticket ist monatlich kündbar (bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Monats). Es kann im Nah- und Regionalverkehr ausschließlich in der 2. Klasse verwendet werden, also z.B. in S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Regionalbahn und Bus. Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr.
Die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern und Hunden (wie z.B. im Rhein-Main-Verkehrsverbund) ist in jedem Verkehrsverbund individuell festgelegt, eine einheitliche Regel für das ganze Bundesgebiet existiert nicht. Studenten können in einigen Regionen ihr SemesterTicket auf ganz Deutschland erweitern (z.B. bei der Rheinbahn), indem sie ein Deutschlandticket-Upgrade abschließen. Eine deutschlandweite Regelung gibt es auch hier nicht.
Die gesetzlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gelten weiterhin.
Quelle: Deutsche Bahn, VRR, Rheinbahn, Ruhrbahn, Stadtwerke Jena, RVF, LVB, HEAG mobilo, Stadtwerke Bonn, VAG Nürnberg, Stadtwerke Augsburg, VRS, Stadtwerke Erfurt, hvv, BVG, MVG, ESWE Verkehr, VGF, KVB, HAVAG