Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung am 19. Dezember 2014 in Berlin schließen Bahnindustrie, Deutsche Bahn, Eisenbahn-Bundesamt und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Lücke in der neuen Zulassungspraxis von Schienenfahrzeugen in Deutschland. Die im Juni 2013 vereinbarte Reform der Zulassungsverfahren konzentrierte sich bislang auf die Erstzulassung fabrikneuer Schienenfahrzeuge. Von nun an werden auch modernisierte oder umgebaute Bestandsfahrzeuge nach den vereinfachten Verfahren der Zulassungsreform behandelt.