Die Bundesregierung hält an dem im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 festgelegten Ziel fest, die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln. Es sei zwingend notwendig, die Verkehrswende mit politisch ambitionierten Zielen anzugehen, heißt es in der Antwort der Regierung (20/6944) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6432). Um die Wachstumsziele zu erreichen, seien eine Vielzahl an Maßnahmen in allen Segmenten des Eisenbahnmarkts in Deutschland ergriffen worden, deren Wirkung sich bereits jetzt zeige oder in den kommenden Jahren zeigen werde. „Entscheidende Voraussetzung für die angestrebten Verkehrsverlagerungen ist die Steigerung der Kapazität und Qualität der Eisenbahninfrastruktur“, betont die Bundesregierung.
Ebenfalls festgehalten werde an dem Ziel, den Anteil des Schienengüterverkehrs am Modal Split bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern. Dazu habe die Bundesregierung gemeinsam mit dem Sektor den Masterplan Schienengüterverkehr erarbeitet und 2017 veröffentlicht. Dieser werde gemeinsam mit dem Sektor konsequent umgesetzt und fortentwickelt. So würden Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Schienengüterverkehrs nachhaltig gestärkt und die Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs verbessert, um mehr Güter auf die Schiene zu bringen.
Zudem habe der Koalitionsausschuss am 28. März 2023 unter anderem beschlossen, die anteilige Förderung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr fortzusetzen, Anreize für Investitionen aus dem Sektor in die Erprobung und Markteinführung von Innovationen im Bereich Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik im Schienengüterverkehr sowie die Entlastung des Einzelwagenverkehrs zu verstärken, heißt es in der Antwort. Dazu gehöre insbesondere auch eine Modernisierung der Produktionskonzepte im Einzelwagenverkehr, um die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit dieser Verkehrsart nachhaltig zu erhöhen. Zudem fördere der Bund über eine Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) Investitionen privater Unternehmen in den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) sowie in den Ersatz bestehender KV-Umschlaganlagen beziehungsweise Umschlaganlagenteile.
Quelle: Deutscher Bundestag