Das Plenum des Deutschen Bundestags hat in seinen aktuellen Sitzungen gestern und heute (31. Januar 2020) weitere maßgebliche Verbesserungen im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und bei der Planungsbeschleunigung für ÖPNV-Infrastrukturvorhaben beschlossen. Aus Sicht des Branchenverbands VDV sind mit diesen Beschlüssen, vorbehaltlich der finalen Zustimmung durch den Bundesrat, deutlich verbesserte gesetzliche und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen worden, um den für die Verkehrswende nötigen Ausbau und die Grunderneuerung im deutschen ÖPNV voranzubringen. „In der Beschlussfassung des Bundestages und durch die Zustimmung zu den Änderungen des Verkehrsausschusses sind nun in der finalen Phase der Beratungen noch mal entscheidende Verbesserungen für die praktische Umsetzung erreicht worden. Sowohl die Änderungen im GVFG, als auch die Einbeziehung des PBefG in das Planungsbeschleunigungsgesetz erleichtern uns den Neu- und Ausbau sowie die Grunderneuerung unserer Straßen- und U-Bahnsysteme“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Konkret wurden im GVFG zuletzt noch die Förderkriterien angepasst. Dadurch wird vor allem die Förderung für straßenbündige Bahnsysteme künftig einfacher. Denn jetzt sind auch solche Straßenbahnsysteme förderfähig, die „überwiegend“ einen besonderen Bahnkörper haben. In der ursprünglichen Formulierung des Gesetzes hieß es noch „weit überwiegend“ und „mindestens zu 80 Prozent“. „Das hört sich nach einer Kleinigkeit an, aber diese Änderung hat für viele unserer Unternehmen deutlich positive Auswirkungen. Denn nahezu alle klassischen Straßenbahnsysteme fahren zu großen Teilen nicht auf besonderem Bahnkörper und wären mit der ursprünglichen Formulierung von einer Förderung ausgeschlossen gewesen. Obwohl sie nicht weniger umweltfreundlich und effizient sind als andere städtische Bahnen. Wir sind froh, dass der Bundestag hier unserem Vorschlag gefolgt ist“, so Wortmann. Ebenfalls positiv ist, dass in der jetzt verabschiedeten GVFG-Fassung klargestellt wurde, dass bei Grunderneuerungsmaßnahmen auf einen erneuten Nachweis der Wirtschaftlichkeit für diese Vorhaben verzichtet werden kann. „Diesen Nachweis erbringt man ja bereits beim Bau der Strecken. Daher war es überflüssig, dass bei einer Modernisierung derselben Strecke der gesamtwirtschaftliche Nutzen nochmals nachgewiesen werden musste. Die jetzige Regelung erspart uns wichtige Zeit und unnötigen Aufwand“, erklärt Wortmann.
Auch bei der Planungsbeschleunigung für Bauvorhaben im kommunalen ÖPNV folgte der Bundestag letztlich den Verbesserungsvorschlägen der Branche. Im Rahmen des heute verabschiedeten Planungsbeschleunigungsgesetzes III gelten nun für städtische Vorhaben im Prinzip die gleichen Erleichterungen, die bereits Ende 2018 für die Eisenbahnen eingeführt wurden. „Wir haben immer betont, dass es gerade im städtischen Verkehr, wo ja in Sachen Klimaschutz und Emissionsminderung der Druck am größten ist, einfachere Regularien und bessere gesetzliche Rahmenbedingungen für unsere Bauvorhaben braucht. Das ist nun, analog zur Eisenbahn, auch durch eine entsprechende Änderung umgesetzt worden. Was in diesem Zusammenhang noch fehlt, ist eine Überarbeitung und Modernisierung der Standardisierten Bewertung. Wir sind hierzu bereits mit dem Bundesverkehrsministerium im Gespräch“, so Wortmann abschließend.
Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)