Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder haben sich heute im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Heringsdorf erneut für eine Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und für eine Anschlussregelung bei den Entflechtungsmitteln nach 2019 ausgesprochen. Im Beschluss auf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen und Hessen bittet die VMK den Bund, noch in diesem Jahr die Fortführung des GVFG-Bundesprogramms in das Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Dabei soll das seit 20 Jahren konstant mit 332,56 Millionen Euro ausgestatte Förderprogramm auf 500 Mio. Euro jährlich ausgeweitet und angemessen dynamisiert werden. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt und unterstützt den VMK-Beschluss ausdrücklich.
Im Rahmen der VMK wird auch über Videoüberwachung im ÖPNV beraten. Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder sprechen sich dabei für eine flächendeckende, tageszeitunabhängige Videoaufzeichnung im ÖPNNV aus, die zugleich den Vorgaben des Datenschutzes entspricht. Die VMK bittet in ihrem Beschluss die Innenministerkonferenz um Vorschläge zur Anpassung der dafür geltenden Regelungen. Der VDV begrüßt diesen Beschluss der VMK: „Die Branche unternimmt seit Jahren bereits große Anstrengungen im Bereich der Sicherheit. Videoüberwachung in den Fahrzeugen und an Haltestellen sorgt nachweisbar für mehr Schutz unserer Fahrgäste und Mitarbeiter. Bundeseinheitliche Regelungen für den Einsatz von Videoüberwachung vor Ort mit Augenmaß sind unabdingbar, um künftig im ÖPNV für noch mehr Sicherheit zu sorgen“, so VDV-Präsident Jürgen Fenske.