Nach 2019 wird es die Entflechtungsmittel, aus denen jahrzehntelang erfolgreich Um- und Ausbaumaßnahmen im kommunalen Verkehr finanziert wurden, in ihrer heutigen Form nicht mehr geben. Darauf einigten sich Bund und Länder im Rahmen der Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen letzten Freitag. Die jährlich vom Bund an die Länder gezahlten rund 1,3 Milliarden Euro werden ab 2020 nicht mehr konkret für die Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur gezahlt, sondern nur noch im Rahmen von allgemeinen Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und das Deutsche Verkehrsforum (DVF) fordern die Bundesländer auf, die Gelder weiterhin für verkehrliche Investitionen in den Kommunen zu verwenden. „Die Landesregierungen sind nun in der Pflicht, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die Verkehrsfinanzierung in den Kommunen nachhaltig zu sichern. Dies geht am besten über landesspezifische Gesetze zur Zweckbindung der ehemaligen Entflechtungsmittel“, so VDV-Präsident Jürgen Fenske und Dr. Ulrich Nußbaum, Präsidiumsvorsitzender des DVF.
Beide Verbände kritisieren, dass mit den Entflechtungsmitteln ausgerechnet ein Instrument abgeschafft werden soll, das seit Jahrzehnten den Kommunen durch zweckgebundene Zuweisungen unmittelbar bei der Bewältigung ihrer kommunalen Aufgaben helfe. In Zeiten, in denen die Steuereinnahmen auf Bundes- und Länderebene steigen, bei den Kommunen davon aber zu wenig ankomme, sei das genau der falsche Weg. „Gerade der kommunale Nahverkehr benötigt angesichts eines immensen Sanierungsstaus dringend die Planungssicherheit zweckgebundener Investitionen. Und auch die laut Gesetz bis 2022 herzustellende Barrierefreiheit im ÖPNV ist ohne ausreichende Mittel nicht zu schaffen Durch die verbesserte finanzielle Situation der Länder im Rahmen der beschlossenen Neuordnung sind entsprechende Spielräume für zweckgebundene Investitionen in den kommunalen Verkehr eindeutig vorhanden“, so Fenske und Nußbaum. VDV und DVF fordern: Die Festschreibung der Mittel durch entsprechende Landesgesetze ist zur Planungssicherheit dringender Projekte jetzt schnell in allen Bundesländern umzusetzen.