Das Bundesverkehrsministerium will die Bundeseisenbahngebührenverordnung zu Lasten des Verkehrsträgers Schiene rückwirkend verschärfen. Durch die Neugestaltung und Änderung bestehender Gebührentatbestände könnte der Sektor dadurch mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mehr als 73 Millionen Euro belastet werden. Aus Sicht des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sind diese Änderungen unnötig und überflüssig: „Mit diesem verkehrspolitisch und rechtlich fragwürdigen Ansinnen werden die Eisenbahnen einmal mehr im intermodalen Wettbewerb spürbar benachteiligt“, so VDV-Geschäftsführer Dr. Martin Henke.