Das Präsidium des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat sich heute im Rahmen seiner Sitzung in Ingolstadt zum aktuellen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der darin enthaltenen marktwirtschaftlichen Ordnung bekannt. Zugleich fordert das VDV-Präsidium einige aus Sicht der Branche notwendige Präzisierungen im Gesetz, um mögliche Fehlentwicklungen im ÖPNV-Markt zu vermeiden.
„Der VDV bekennt sich weiterhin ausdrücklich zum aktuellen PBefG, dessen Novellierung 2013 maßgeblich durch einen Branchenkonsens zustande kam. Die marktwirtschaftliche Ordnung des PBefG ist ebenso richtig wie die zahlreichen weiteren Regelungen, die zu dem insgesamt gut funktionierenden ÖPNV-Markt geführt haben, wie wir ihn heute haben. Gleichwohl ist es aus Sicht des Branchenverbandes VDV an der Zeit, das Gesetz an wenigen Stellen zu präzisieren, um die erfolgreiche ÖPNV-Entwicklung in Deutschland nicht durch rechtliche Unsicherheiten zu gefährden“, so VDV-Präsident Jürgen Fenske.
Der VDV schlägt deshalb vor, die Vorgabe von sozialen Standards für Beschäftigte, die es bislang im Gesetz nicht gibt, ins PBefG aufzunehmen. Außerdem soll an anderer Stelle im Gesetzestext durch eine präzisiere Formulierung sichergestellt werden, dass das Verkehrsangebot vor Ort auch tatsächlich so erbracht wird, wie es in der Vorabbekanntmachung bekannt gegeben wurde. „Bürger, Mitarbeiter und politische Entscheider haben ein Recht darauf, dass der ÖPNV in Deutschland ein in allen Belangen verlässlicher und planbarer Partner ist. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Kunden oder zu Lasten der Beschäftigten stattfinden. Das ist seit jeher unsere Position und dies sollte sich auch im PBefG wiederfinden. Aus unserer Sicht ist dafür keine Novellierung, sondern lediglich eine Präzisierung des Gesetzes notwendig“, so Fenske abschließend. Auf weitere Änderungsvorschläge, die es innerhalb der VDV-Mitglieder gäbe und die durchaus nachvollziehbar seien, verzichte der Verband zunächst aufgrund einer dann schneller umzusetzenden PBefG-Präzisierung.