Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 1. Juni auf Empfehlung seines Finanzausschusses Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Mit dieser Gesetzesänderung sind auch deutliche Steuerentlastungen für Elektro- und Hybridbusse im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verbunden. Der Beschluss umfasst darüber hinaus die Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes für Erdgasbusse. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sieht sich damit in seinen Forderungen bestätigt:
„Das ist eine wichtige Entscheidung im Hinblick auf die Förderung emissionsarmer und umweltfreundlicher Mobilität im ÖPNV, die wir sehr begrüßen. Durch diese Steuerentlastungen wird der Einsatz von Elektro-, Hybrid- und Erdgasbussen für die Verkehrsunternehmen wirtschaftlicher und somit attraktiver. Wir fordern schon länger, dass es bei Stromsteuer und EEG-Umlage keinen Unterschied zwischen Bussen und Bahnen geben darf. Zumindest bei der Stromsteuer gibt es jetzt eine Gleichbehandlung. Dieser Schritt muss auch bei der EEG-Umlage folgen“, so VDV-Vizepräsident Ingo Wortmann.