VDA: Leipzig hat kein „Muss“ für Fahrverbote ausgesprochen

„Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem heutigen Urteil

kein ‚Muss‘ für Fahrverbote

ausgesprochen. Vielmehr hält das Gericht Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für

‚grundsätzlich zulässig

‘, sie müssen aber

verhältnismäßig

sein und kommen nur als letztes Mittel in Frage. Es liegt nun an den Städten, diese Vorgaben umzusetzen, um die Luftqualität weiter zu verbessern. Wichtig ist aus Sicht der Automobilindustrie auch die klare Aufforderung des Gerichts an die Städte, in ihren Luftreinhalteplänen die Belange der Betroffenen besonders zu berücksichtigen. Das heißt: Das ist eine Absage an generelle Fahrverbote“, betonte

Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA)

.
„Leipzig hat auch deutlich gemacht, dass es keine ‚Hauruck-Maßnahmen‘ geben kann, sondern dass jeweils sorgfältig vor Ort abgewogen werden muss, welche Instrumente zielführend und verhältnismäßig sind“, sagte Wissmann.
Nun liege es in der Hand der Politik, alles zu unternehmen, um einen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen in den Städten zu vermeiden. Zielführend wäre sicherlich eine bundeseinheitliche Regelung. „Die vielen Autofahrer, die seit Monaten durch die Fahrverbotsdebatte verunsichert wurden, brauchen rechtliche Klarheit“, unterstrich der VDA-Präsident.
„Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar die Urteile der beiden Verwaltungsgerichte teilweise bestätigt, aber damit nicht entschieden, dass Stuttgart und Düsseldorf Fahrverbote verhängen müssen“, so Wissmann. Das Gericht hat deutlich differenziert: Bis zum 01.09.2019 sind Fahrverbote nur für Euro-4-Diesel zu prüfen, erst danach für Euro-5-Diesel. Zudem wird deutlich, dass Euro-6-Diesel von Fahrverboten nicht betroffen sind.
Der VDA-Präsident unterstrich: „Wichtig ist, dass auf dieser Grundlage jetzt die sozialen Auswirkungen von Fahrverboten stärker in die Abwägungsentscheidung einfließen müssen. Das betrifft auch viele Gewerbetreibende, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, ihren Fuhrpark von heute auf morgen zu erneuern.“ Welche Rolle Fahrverbote tatsächlich bei der Weiterentwicklung der Luftreinhaltepläne spielen sollen, müssen nun die Behörden unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit sorgfältig prüfen, so der VDA. Dabei sind die messbaren Fortschritte bei der Luftqualität zu berücksichtigen, die seit Beginn der Gerichtsverfahren erreicht wurden.
Bei allen Maßnahmen sollten die Städte beachten, dass die individuelle Mobilität der Bürger sowie die Wirtschafts- und Lieferverkehre erhalten bleiben müssten. Es dürfe keine unverhältnismäßige Benachteiligung einzelner Gruppen im Straßenverkehr entstehen, unterstrich Wissmann.
Quelle: VDA

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