Mit dem am 30.11.2022 veröffentlichten Leitfaden „Urbane Seilbahnen im öffentlichen Nahverkehr“ unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Kommunen oder kommunale Verkehrsunternehmen bei der Realisierung – von der Projektidee über die Planung und den Bau bis zum Betrieb.
Mit dem Leitfaden sollen Seilbahnen als nachhaltiges Mobilitätsangebot im urbanen Raum vorangebracht werden. Ziel ist es, einen nationalen Standard für urbane Seilbahnen in Deutschland zu schaffen, an dem sich Städte und Kommunen orientieren können. Denn in Deutschland gibt es bislang wenige Erfahrungen mit Seilbahnsystemen im urbanen Bereich.
Sebastian Beck, Drees & Sommer SE / Mitautor des Leitfadens:
„Gerade in größeren Städten stoßen Straßen und öffentlicher Nahverkehr an ihre Grenzen oder sind längst über dem Limit. Auch in Deutschland taucht daher die Seilbahn angesichts zunehmender Staus, Lärm und Emissionen immer stärker als urbanes Nahverkehrsmittel auf den Radarschirmen der Verkehrsplaner auf. Zwar gibt es kein Patentrezept für ein urbanes Seilbahnsystem, da die Infrastruktur, das Verkehrsaufkommen oder die Topografie in jeder Stadt unterschiedlich sind, doch der Leitfaden gibt wertvolle Orientierungshilfen, wo sich der Einsatz einer Seilbahn lohnt und was sie im ÖPNV leisten kann. Mit dem Handlungsleitfaden erhalten deutsche Städte und Kommunen fundierte Informationen, wie sich Seilbahnvorhaben stadt- und verkehrsplanerisch sinnvoll integrieren lassen und wie es gelingt, die Akzeptanz dieses Verkehrsmittels in der Bevölkerung zu erhöhen. Im Fokus stehen gesellschaftliche und politische Aspekte, der Vergleich von Kosten und Nutzen sowie die Einführung eines nationalen Standards.“
Wie unterstützt das BMDV?
Das BMDV hat im Jahr 2019 den Arbeitskreis Urbane Seilbahnen eingerichtet, um mit Vertretern von Kommunen, Ländern und der Wissenschaft Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes zu diskutieren. Wo liegen die Chancen? Wo die Potenziale? Wo liegen Schwierigkeiten oder Hemmnisse? Dieser Arbeitskreis tagt seitdem regelmäßig.
Das BMDV hat am 30.11.2022 den gemeinsam mit dem Stuttgarter Planungs- und Beratungsunternehmen Drees & Sommer SE und Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH (VWI) erstellten Leitfaden „Urbane Seilbahnen im öffentlichen Nachverkehr“ veröffentlicht.
Er analysiert:
-die stadt- und verkehrsplanerische Integration urbaner Seilbahnprojekte
-bereits bestehende internationale urbane Seilbahnprojekte,
-den Stand von Planungen und Erfahrungen in Deutschland,
-Ergebnisse der Workshops mit kommunalen Vertretern sowie Bürgerinnen und Bürgern unter den Aspekten Verkehr, Städtebau, Umwelt und Bürgerbeteiligung
Er umfasst:
-allgemeine Grundlagen (z. B. Anwendungsfelder, Seilbahnsysteme, rechtliche Rahmenbedingungen),
-einen exemplarischen Projektablauf, welcher als Orientierungshilfe für die Umsetzung von Seilbahnprojekten herangezogen werden kann
-die Bereiche Verkehr, Umwelt und Städtebauliche Integration,
-die technische Infrastruktur und Betrieb
-Bewertung, Investitionen und Förderung
Fördert das BMDV auch finanziell?
Das BMDV hat mit der jüngsten Neuregelung des Gesetzes zur Gemeindeverkehrsfinanzierung (GVFG; Bundesfördermittel für die Nahverkehrsinfrastruktur) Seilbahnen als förderungsfähige Vorhaben aufgenommen. Seilbahnvorhaben sind bei einer Mindestvorhabengröße von 30 Mio. Euro mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms förderfähig. Die Förderung des Projekts muss im Einklang mit dem Beihilferecht der Europäischen Union stehen. Hierfür ist eine Erörterung im Einzelfall erforderlich.
Der Investition in den Bau oder Ausbau eines Seilbahnsystems muss eine gesamtwirtschaftliche Bewertung vorangestellt werden, um durch Bundesfinanzhilfen unterstützt zu werden. Der entsprechende Wirtschaftlichkeitsnachweis ist nach dem bundesweit einheitlichen Berechnungsverfahren der Standardisierten Bewertung zu erbringen. Mit der 2022 veröffentlichten neuen Version (2016+) der Standardisierten Bewertung, wird die umfassende Darstellung der gesellschaftlichen, verkehrlichen und gesamtwirtschaftlichen Vorteile von ÖPNV-Vorhaben, auch für urbane Seilbahnen, erheblich erleichtert. Sie ist die neue Grundlage für eine anteilige Bundesförderung als Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Quelle: BMDV