Umstieg bei Kurzstreckenfahrten im VRS

Das Umsteigen bei Kurzstreckenfahrten im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) ist seit dem heutigen Mittwoch, 1. März, auch wieder offiziell erlaubt. Unternehmensbeirat und Zweckverbandsversammlung haben beschlossen, die am 1. Januar 2017 eingeführte Umsteigeregelung wieder rückgängig zu machen und zur alten Regelung zurückzukehren. Die Tarifbestimmungen sind bereits entsprechend geändert. Somit besteht die Kurzstrecke auch weiterhin grundsätzlich aus bis zu 4 Haltestellenabständen (Einstiegshaltestelle plus 4 Haltestellen), das Umsteigen ist weiterhin möglich.

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