Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) fördert den Umbau der ÖPNV-Infrastruktur an der Horster Straße in Gelsenkirchen, welcher in mehreren Bauabschnitten erfolgt. Das Gesamtvolumen der Baumaßnahme beträgt 17,83 Millionen Euro, die Kosten des aktuellen vierten Bauabschnitts belaufen sich auf 5.193.700 Euro. Heute hat VRR-Vorstandssprecher Martin Husmann einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 3,15 Millionen Euro für den 830 Meter langen vierten Bauabschnitt von der Hugostraße bis zur Sedanstraße freigegeben. Einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde bereits am 27.10.2014 zugestimmt.
Ziel des gesamten Maßnahmenpakets ist eine deutliche Qualitätsverbesserung für die Kundinnen und Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Im Blickpunkt stehen dabei der barrierefreie Zugang, eine kundenfreundliche Haltestellengestaltung, die Steigerung der Pünktlichkeit und eine Verbesserung der Anschlusssicherheit. Die Horster Straße gehört zu den hochbelasteten Verkehrsachsen innerhalb des Gelsenkirchener Stadtgebiets und wird von Individualverkehr und ÖPNV befahren. Aufgrund der starken Belastungen und der damit verbundenen Störungen wurde die Umgestaltung notwendig.
Bislang fährt die Straßenbahn der Linie 301 in diesem Bereich zweigleisig und teilt sich den Fahrweg weitestgehend mit dem motorisierten Individualverkehr. Im Zuge der Maßnahmen wird die Verkehrsführung grundlegend neu strukturiert und vor allem an den Haltestellen entzerrt. Durch den Bau separater Spuren für die Straßenbahn an strategisch wichtigen Haltestellen und die Nutzung von Lichtsignalen soll der Vorrang des Schienenverkehrs gesichert und eine Zeitersparnis erreicht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem barrierefreien Zugang zu den Verkehrsmitteln. Um insbesondere älteren Mitbürgern, mobilitätseingeschränkten Kunden und Fahrgästen mit Kinderwagen den Ein- und Ausstieg zu erleichtern, wird der Bürgersteig im Bereich der Haltestellen der Höhe des Fahrzeugbodens angeglichen. Da die Fahrgäste somit einfacher und schneller ein- und aussteigen können, wirkt sich diese Maßnahme auch positiv auf die Pünktlichkeit der Straßenbahn aus.
Die Gesamtkosten des vierten Bauabschnitts belaufen sich auf 5.193.700 Euro, auf den förderfähigen Anteil der diversen Baumaßnahmen entfallen 4.846.400 Euro. Gemäß der Förderrichtlinie kam im Zuge des Bewilligungsverfahrens ein Fördersatz von 65% zum Tragen, so dass die Zuwendungssumme letztlich 3.150.200 Euro beträgt.