Im Nahverkehr von Hannover dürfen die Fahrgäste in Zukunft von Kameras aufgezeichnet werden. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gestern entschieden. Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte hatte die Rund-um-die-Uhr-Aufzeichnung in Bussen und Bahnen wegen eines fehlenden Nachweises der Wirksamkeit unterbinden, wollen, scheiterte damit aber nun. Die Videoüberwachung diene dem Nahverkehrsunternehmen Üstra dazu, Straftaten in Bussen und Bahnen zu verfolgen und zu verhindern, urteilte das OVG. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter nicht zu.