Ab dem 1. Juli 2016 wird die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Nürnberg E-Scooter-Nutzern mit gültigem Schwerbehindertenausweis einen individuellen Transport mit einem eigens dafür umgebauten Hochdachkombi-Fahrzeug anbieten. Diese Interimslösung wird bis zum 30. November 2016 bestehen. Seit Jahresbeginn können E-Scooter-Nutzer die Busse und Straßenbahnen der VAG gemäß einer VGN-weiten Regelung nicht nutzen, da die E-Scooter vom Transport ausgeschlossen worden waren. Dieser Ausschluss war zum einen wegen des Gefährdungspotenzials, das die E-Scooter für die anderen Fahrgäste darstellen, erfolgt. Zum anderen wegen der rechtlichen Situation: Im Falle eines Unfalls wäre sowohl der E-Scooter-Nutzer in der Haftung, als auch das Bus- bzw. Straßenbahnfahrpersonal. Wie der VAG mitteilt, lag dem Verkehrsunternehmen viel daran, auch Fahrgästen, die auf einen E-Scooter angewiesen sind, eine Alternative anbieten zu können. Daher wurde die Gesamtthematik eingehend mit dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg diskutiert, um eine Lösung zu erarbeiten.
Übergangslösung: individueller Transport mit einem umgebauten Nutzfahrzeug. In den vergangenen Wochen hat die VAG ein Hochdachkombi-Fahrzeug aus ihrem Bestand so umbauen lassen, dass es den Anforderungen an die sichere Beförderung von E-Scootern entspricht. Rückhaltesysteme und andere nötige technische Einrichtungen wurden eingebaut. Dieses Fahrzeug können sich E-Scooter-Nutzer mit gültigem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen „G“ oder „aG“), die sich vorab bei der VAG registriert haben, ab 1. Juli als Ersatz für Fahrten mit Bus oder Straßenbahn bestellen. Die Genehmigung für den Fahrdienst sind eingeholt, das Personal ist geschult. Ein- und Aussteigen wird jeweils nur direkt an oder in unmittelbarer Nähe von VAG-Haltestellen und nur im Stadtgebiet Nürnberg möglich sein, der Transport erfolgt nur auf Linienwegen der VAG. Wichtig ist auch dabei ein sicherer Ein- und Ausstieg, ohne den Linienverkehr und andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Die E-Scooter selbst dürfen bestimmte Abmessungen (120 cm Länge, 70 cm Breite und 300 kg Gewicht) nicht überschreiten und die Nutzer müssen während der Fahrt absteigen und auf einem normalen Fahrzeugsitz Platz nehmen, damit der E-Scooter als Ladung gesichert werden kann. Für die telefonische Bestellung gilt ein gewisser zeitlicher Vorlauf, damit die einzelnen Fahrtenwünsche geplant und miteinander koordiniert werden können. Da nur ein Fahrzeug zur Verfügung steht, bittet die VAG um Verständnis, dass es zu Engpässen kommen könnte und es vorab keine Garantie gibt, dass alle Fahrtenwünsche uneingeschränkt erfüllt werden.
Drittes Gutachten soll Klarheit schaffen
Derzeit ist ein drittes Gutachten über die Möglichkeit eines sicheren Transports von E-Scootern in Bussen und Straßenbahnen in Bearbeitung, das Klarheit bringen soll. Dieses Gutachten soll nicht nur die technischen, sondern auch die juristischen Rahmenbedingungen beleuchten. Von ihm erhoffen
sich die im VDV organisierten Verkehrsunternehmen eindeutige Aussagen, um eine Entscheidungsgrundlage dafür zu haben, wie E-Scooter eventuell doch im normalen Linienverkehr mitgenommen werden können. Die Ergebnisse sollen nach der Sommerpause vorliegen. Auf deren Basis wird die VAG die Situation erneut prüfen und entsprechend entscheiden. So wird die Übergangslösung der VAG zur Beförderung von E-Scootern bis Ende November gelten.
Hintergrund
Die VAG ist mit dem Beförderungsausschluss von E-Scootern einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) gefolgt. Dieser hatte bereits Ende 2014 seinen Mitgliedern dringend empfohlen, E-Scooter nicht mehr zu befördern. Der Hintergrund: Ein Gutachten der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e. V. (STUVA) hatte ein erhebliches Gefährdungspotenzial bei der Mitnahme von E-Scootern bescheinigt. Ein weiteres Gutachten sollte Rahmenbedingungen klären, unter denen ein sicherer Transport von E-Scootern dennoch möglich wäre, konnte aber keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Daher blieb der VDV bei seiner Empfehlung.