Nach mehreren Vermittlungsgesprächen des Weltverbandes IRU mit dem tschechischen Verkehrsministerium verlangt die Verkehrspolizei in Prag nicht mehr die Mitführung von Linienplänen und Liniengenehmigungen, wenn der Massenspeicher eines Busses „Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs“ aufweist. Dazu kommt es, wenn der Bus zuvor in Deutschland auch im Linienverkehr unter 50 km zum Einsatz kam. Darauf weist der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) hin, der sich mit dieser Praxis im Interesse seiner Mitglieder nicht abgefunden hatte. Die tschechische Verkehrspolizei hat zugesagt, auch Fahrtenbücher als Entlastunghinweis anzuerkennen.
Die von den betroffenen Omnibusunternehmern als willkürlich angesehene Festsetzung der Fahrzeuge, bis hin zur Anbringung von Radkrallen, hatte in letzter Zeit zu großem Unmut geführt. Besonders betroffen waren Fahrten in und nach Prag. Auch auf die Hinterlegung einer Kaution an Ort und Stelle soll künftig verzichtet werden.
Die künftige Regelung, bei einem Verdacht der unzulässigen Nutzung des „out“-Modus, nur die Genehmigungsbehörde in der Heimat zu informieren, den Bus allerdings nicht festzusetzen, findet allgemeinen Zuspruch. Eine Erleichterung, die insbesondere den Fahrgästen zu Gute kommt, die teilweise Stunden bis Tage ihre Reise nicht fortsetzen konnten.