Triebfahrzeugführerschein-Verordnung

„Es sind die einzelnen Vorschriften im Detail, die im betrieblichen Alltag den Erfolg ermöglichen – oder im schlimmsten Falle verhindern. Der Fachkräftemangel prägt die deutsche Wirtschaft und unsere Branche, darum ist es wichtig, jede relevante Schraube zu drehen, die Modernisierung verspricht und keine weitere Belastung bedeutet. Umso mehr freuen wir uns, dass der Bundesrat unseren zahlreichen Hinweisen zur Novellierung der Triebfahrzeugführschein-Verordnung gefolgt ist und begrüßen unter anderem, dass die geplante Sperrfrist von sechs Monaten für die Wiedererteilung des Führerscheins nach dessen Aussetzung oder Entziehung entfällt“, so VDV-Vizepräsident Veit Salzmann. „Die Verordnung unterstreicht die unternehmerische Sicherheitsverantwortung der Eisenbahnen bei der Ausbildung, wenn sie beispielsweise den verpflichtenden Einsatz von Fahrsimulatoren auf den erstmaligen Erwerb der Zusatzbescheinigung Klasse B begrenzt.“ Laut Branchenverband konnten ursprünglich beabsichtigte Verschärfungen bei der Einschätzung über die Zuverlässigkeit der Anwärterinnen und Anwärter genauso abgewendet werden wie bei der Anzahl der Prüferinnen und Prüfer. Der VDV hatte die Novelle mit mehreren Stellungnahmen begleitet. Die Verordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Tätigkeit des Triebfahrzeugführers ist ein attraktiver und sehr verantwortungsvoller Beruf. Eine moderne Rechtsgrundlage in Form der Triebfahrzeugführerschein-Verordnung ist eines der wichtigen Instrumente für die Eisenbahnen, um auch in Zukunft ausreichend qualifiziertes Personal auszubilden und einzusetzen. Die Anforderungen an die „Zuverlässigkeit“ des Personals wird entgegen der ursprünglichen Absicht nicht gesetzlich präzisiert, so dass es bei der bewährten Regelung bleibt. Der Triebfahrzeugführerschein wird somit auch weiterhin erteilt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin die bisherigen Voraussetzungen erfüllt und für die Tätigkeit zuverlässig ist.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

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