Das Land Baden-Württemberg und die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH dürfen den Zuschlag für das Netz 1, Stuttgarter Netz, an Abellio und Go-Ahead erteilen. Damit kann das größte Teilprojekt des Wettbewerbs im Schienennahverkehr abgeschlossen werden. Am 29. April 2016 stellte das OLG Karlsruhe letztinstanzlich fest, dass die Angebote der DB Regio gegen zwingende Vorgaben der Auftraggeber verstießen.
Die DB Regio legte ihren Angeboten einen zu kurzen Pachtzeitraum im ersten Betriebsjahr zugrunde und verstieß gegen eine Vorgabe der Auftraggeber, wonach der Zuschussbetrag für das Jahr 2019 den Zuschussbetrag für das Folgejahr nicht um mehr als 10 % überschreiten darf. Baden-Württemberg und Bayern wollten auf diese Weise eine gleichmäßige Belastung der öffentlichen Haushalte über die gesamte Vertragslaufzeit sicherstellen. Außerdem gab DB Regio die Werkstattkosten nicht, wie vorgesehen, an.
Erstinstanzlich hielt bereits die Vergabekammer Baden-Württemberg den Angebotsausschluss für gerechtfertigt. Die Argumente von DB Regio seien nicht vertretbar.Das OLG Karlsruhe bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung.
Die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek strukturierte das komplexe Vergabeverfahren und vertrat die Auftraggeber in dem Rechtsstreit. „Wir sind froh, dass auch das OLG Karlsruhe unserer Argumentation gefolgt ist. Nun steht fest, dass die Kunden ab Sommer 2019 von neuen modernen Fahrzeugen profitieren werden,“ freut sich Dr. Ute Jasper, Leitern der Praxisgruppe Öffentlicher Sektor und Vergabe bei Heuking Kühn Lüer Wojtek.