Sondervermögen für Infrastruktur: BSN begrüßt Sondierungseinigung

Union und SPD haben sich auf eine Verankerung eines Infrastruktur-Sondervermögens von 500 Milliarden Euro im Grundgesetz geeinigt. Der Bundesverband SchienenNahverkehr sieht darin einen wichtigen Schritt, mahnt aber das Schaffen eines klaren Regelwerks zur Steuerung aller Maßnahmen an.

Der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) als Vertreter der Länder und Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Deutschland begrüßt die Einigung zu einem auf zehn Jahre angelegten Infrastruktur-Sondervermögen zwischen Union und SPD.

„Dies ist ein wichtiges Signal für die Schiene in Deutschland“, sagt BSN-Präsident Thomas Prechtl. Sofern die Grundgesetzänderung durch den Bundestag komme, werde damit endlich ein dringend notwendiger Schritt gegangen.

„Der BSN unterstützt den jetzt eingeschlagenen Kurs, mit einer langfristigen und gesetzlich verankerten finanziellen Absicherung den Rahmen für die Umsetzung weitreichender Infrastrukturmaßnahmen zu schaffen. Es gibt schließlich viel aufzuholen was den Erhalt und die Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur angeht.“

Thomas Prechtl (BSN-Präsident)

Wichtig sei nun aber, so Prechtl weiter, dass nicht nur der finanzielle Rahmen gesteckt, sondern für die kommenden zehn Jahre auch ein klares und verbindliches Regelwerk zur Verwendung der Mittel sowie zur effizienten Steuerung aller Maßnahmen geschaffen werde.

„Es darf jetzt keine langwierigen Verteilungskämpfe geben. Viel mehr braucht es klare Ansagen und Zuständigkeiten. Der Bund als Finanzmittelgeber muss einen ‚Infraplan‘ gesetzlich verankern und der DB InfraGo als Bereitsteller der Infrastruktur verbindliche Vorgaben machen, in welchem Zeitraum welche Maßnahmen umzusetzen und welche Qualitätsstandards künftig einzuhalten sind. Das ist entscheidend dafür, dass die Länder, Aufgabenträger und nicht zuletzt die Verkehrsunternehmen eine verlässliche und langfristige Planbarkeit bekommen und die Zuverlässigkeit in den SPNV zurückkehrt“, erklärt Prechtl. Neben allen wichtigen Infrastrukturmaßnahmen gelte es allerdings auch, die Finanzierung des laufenden Betriebs langfristig sicherzustellen.

„Die Länder und Aufgabenträger brauchen Planbarkeit auch in Bezug auf die Regionalisierungsmittel. Die Verkehre, die in den kommenden Jahren auf der erneuerten Infrastruktur fahren sollen, müssen nämlich schon heute geplant werden.“

Thomas Prechtl (BSN-Präsident)

Nur wenn die Themen Finanzierung der Infrastruktur und Finanzierung des künftigen Betriebs parallel gedacht werden, könne es perspektivisch gelingen, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Das sei schließlich zur Erreichung der einzuhaltenden Klimaziele unbedingt erforderlich, so der BSN-Präsident abschließend.

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