RRX

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), der Zweckverband Nahverkehr-Rheinland (NVR), der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) sowie der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) haben beschlossen, die Betriebsleistungen der künftigen RRX-Linien RE1, RE4, RE5, RE6, RE11 und RB 33 vom Fahrplanwechsel im Dezember 2016 bis zur sukzessiven Inbetriebnahme der neuen RRX-Fahrzeuge ab Dezember 2018, von der DB Regio NRW erbringen zu lassen. Entscheidungsgrundlage war ein vorangegangenes europaweites Wettbewerbsverfahren, wobei eine zehntägige Einspruchsfrist bis zur endgültigen Zuschlagserteilung eingehalten werden muss.
Bis zur gestaffelten Inbetriebnahme der RRX-Fahrzeuge ab Dezember 2018 ist ein mehrjähriger, vertragsloser Zeitraum zu überbrücken, weil die Verkehrsverträge der betroffenen RE-Linien bereits im Jahr 2016 auslaufen. Im Rahmen einer sogenannten Interimsvergabe sichern der VRR und die anderen Aufgabenträger den Betrieb der Linien RE ab dem Fahrplanwechsel 2016 bis zur Auslieferung der ersten Züge mit der heutigen Entscheidung ab. Jede der Linien wurde in einem Los vergeben. Vor dem Hintergrund einer gestaffelten Betriebsaufnahme des RRX-Vorlaufbetriebes ab 2018 besteht die Möglichkeit, die einzelnen Linien in einem Zeitraum von Dezember 2018 bis Dezember 2022 variabel abzubestellen.

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