Nach dem Ständerat in der Herbstsession hat gestern auch der Nationalrat der Revision des CO2-Gesetzes zugestimmt. Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) ist über diesen Entscheid sehr erfreut, denn die somit beschlossene befristete Anschubfinanzierung für die Umstellung von öV-Busflotten auf Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb sowie die Förderung des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene sind wichtige Faktoren im Kampf gegen die Klimaveränderung.
Ziel der Revision des CO2-Gesetzes ist es, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, entsprechend enthält das Gesetz Regelungen für die unterschiedlichsten Bereiche. Für den öffentlichen Verkehr sehr wichtig ist die nun beschlossene befristete Anschubfinanzierung für die Umstellung von öV-Busflotten auf Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb, denn Busse mit Batterie- oder Wasserstoffantrieb sind aktuell noch signifikant teurer als solche mit Dieselmotoren. Auch die gesetzlich festgeschriebene Förderung des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene, darunter für die Nachtzüge, begrüßt der VöV sehr. Der VöV erwartet nun rasch einen Ausbau des Angebotes an internationalen Verbindungen.
Bei der Mineralölsteuerpflicht hat der Nationalrat zwei vom Ständerat im Herbst anders beschlossene Punkte im Sinne des öV korrigiert: Die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs sollen erst ab 2030 Mineralölsteuer bezahlen, statt bereits ab 2026. Dieser Aufschub der Steuerpflicht ist sinnvoll, denn die Umstellung der Busflotten auf umweltfreundliche Antriebe ist im vollen Gange, aber sie ist nicht schon 2026 abgeschlossen. Eine Streichung der aktuell noch geltenden Steuerbefreiung bereits auf 2026 hätte den öV jährlich um rund 65 Millionen Franken verteuert. In diesem Punkt kommt es nun zu einer Differenzbereinigung zwischen dem National- und dem Ständerat. Der VöV hofft, dass der Ständerat auf die Version des Nationalrats einschwenken wird.
Die zweite Korrektur betrifft die vom Bund für die Personenbeförderung konzessionierten Schifffahrtsunternehmen: Der Ständerat hatte im Herbst noch beschlossen, dass Schifffahrtsunternehmen ab sofort Mineralölsteuer zu bezahlen haben. Der Nationalrat hat nun die Einführung der Steuerpflicht gestrichen. Dies, weil gemäss Stand der Technologie auf absehbare Zeit eine Umrüstung der Kursschiffe auf CO2-freie Antriebe nicht zu bewerkstelligen ist. Die Einführung der Steuerpflicht hätte somit keinen Umreizungsanreiz geschaffen, sondern lediglich die Betriebskosten der Kursschifffahrt erhöht. Auch hier wird es eine Differenzbereinigung zwischen den beiden Parlamentskammern geben – der VöV hofft, dass sich die Version des Nationalrats durchsetzen wird.
Quelle: VöV