Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH haben gestern mit ihrem ehemaligen Geschäftsführer Wilhelm Georg Hanss einen Vergleich zur Regelung seiner Altersversorgungsansprüche geschlossen. Damit wird ein über zweieinhalb Jahre dauernder Rechtsstreit beendet. Diesen Rechtsstreit hatte Herr Hanss im Februar 2012 angestrengt, nachdem der Aufsichtsrat die Pensionszahlung von jährlich 200.100 Euro gekürzt hatte. Nach dem Vergleich ergibt sich bei künftiger Anrechnung anderweitiger Versorgungsansprüche ein Pensionsanspruch gegen die LVB in Höhe von rund 100.000 Euro.
Der Vergleich basiert auf einer Empfehlung des Oberlandesgerichts Dresden. Dieses hatte zur Angemessenheit der Pension ein Sachverständigengutachten eingeholt. Bei seiner Empfehlung hat das Gericht zudem die erheblichen Kosten bei einer Fortsetzung des Rechtsstreits und die Ungewissheit des Prozessausgangs betont.
Gegenüber der von Herrn Hanss geltend gemachten Forderung ergibt sich im Hinblick auf die statistisch zu erwartende Laufzeit der Rente laut LVB ein Vorteil für die LVB von rund 2,1 Millionen Euro. Dieser Vorteil rechtfertige den Vergleichsabschluss, ebenso war die Gewährung einer angemessenen Versorgung von Herrn Hanss bezüglich seiner früheren Funktion zu berücksichtigen.
Nach ausführlicher Diskussion hat der Aufsichtsrat am 02.10.2014 beschlossen, dem Vorschlag des Gerichts zu folgen. Herr Hanss hat dem Vergleich ebenfalls zugestimmt. Damit ist das Verfahren beendet.