NWL mahnt eurobahn ab

Bereits seit Wochen fallen im Teutoburger-Wald-Netz, das seit Anfang Dezember 2017 von der eurobahn (Keolis Deutschland GmbH & Co. KG) bedient wird, Züge wegen Engpässen beim Personal oder technischen Problemen aus. Abgesehen von den negativen Auswirkungen für die betroffenen Fahrgäste verletzt dieser Zustand laut Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) massiv und anhaltend die vertraglich vereinbarten Regelungen mit der eurobahn und führt bereits zu erheblichen Sanktionen zu Lasten des Unternehmens. (Nahverkehrs-praxis” berichtete)
Mehrfach wurde die Geschäftsleitung der eurobahn vom NWL dringend aufgefordert, die vertraglich geschuldete Leistung verlässlich sicherzustellen. Die bislang dazu vorliegenden Erklärungen des Unternehmens sind für den NWL nicht ausreichend. Die Qualität des Betriebes im Teutoburger-Wald-Netz ist laut NWL weiterhin unzumutbar. In der gestrtigen Sondersitzung wurde daher die Abmahnung der eurobahn beschlossen.
Darin wird die eurobahn mit Frist bis zum 31.03.2018 aufgefordert, die Zugausfälle weitgehend abzustellen, den Verkehr bis Hengelo/NL sicherzustellen und die Fahrgastinformationen entscheidend zu verbessern. Bei einem Verfehlen dieser Ziele werden weitergehende vertragsrechtliche Schritte gegenüber der eurobahn angekündigt.
Weitere Forderungen in Richtung eurobahn sind die Abstellung der Mängel in der Kundeninformation mittels eines zusätzlichen Mitglieds der Geschäftsführung, die Gestattung seitens der eurobahn einer externen Prüfung der Fahrzeugsituation, angemessene Entschädigungsleistungen für die betroffenen Fahrgäste sowie die engmaschige Information über die bevorstehende Betriebsaufnahme im Hellweg-Netz 2 im Dezember 2018.
Die Auftraggeber der eurobahn, zu denen neben dem NWL auch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) sowie die niederländische Provincie Overijssel gehören, werden die weitere Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Bei weiter andauernden Problemen in der Betriebsqualität werden alle denkbaren rechtlichen Schritte geprüft. In einem solchen Fall wird die Verbandsversammlung (nächster Termin ist 14.04.2018) auch Vertreter des Mutterkonzerns von Keolis zur Stellungnahme einbestellen.
Quelle: NWL

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