Die Landesregierung unterstützt den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen finanziell, um die Folgen der Energiekrise abzufedern. Die Aufgabenträger und Unternehmen des ÖPNV sind massiv von den Steigerungen der Energiekosten im Bereich Diesel und Strom betroffen. Ohne finanziellen Ausgleich könnten die Kostensteigerungen letztlich nur durch eine Reduzierung des ÖPNV-Angebots aufgefangen werden, was aus Gründen der Daseinsvorsorge und des Klimaschutzes unbedingt zu vermeiden ist. Daher hat das Land im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms im vergangenen Jahr einen dreiprozentigen Zuschlag auf die Soll-Fahrgeldeinnahmen gewährt. Für das Jahr 2023 stellt das Land weitere 200 Millionen Euro aus dem Sondervermögen nach Maßgabe des Krisenbewältigungsgesetzes bereit, mit denen den massiven Kostensteigerungen begegnet werden soll.
Jetzt sind die Richtlinien für die Gewährung der Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr, die mit den stark gestiegenen Energiekosten im Zusammenhang stehen unter www.umwelt.nrw.de veröffentlicht worden. Damit wurde die Grundlage für die Auszahlung der Mittel über die kommunalen Aufgabenträger an die Verkehrsunternehmen geschaffen.
„Der öffentliche Personennahverkehr ist systemrelevant und erfüllt unabdingbare Aufgaben der Daseinsvorsorge. Mit den weiteren 200 Millionen wollen wir das bisherige Angebot im ÖPNV absichern. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Millionen Pendlerinnen und Pendlern, die Verkehrsverbünde und Kommunen sowie für die betroffenen Verkehrsunternehmen”, sagt Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen