Die Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Nahverkehr Rheinland (NVR), bemühen sich weiterhin um eine Einigung mit der Abellio Rail GmbH. Gleichwohl setzen VRR, NWL und NVR ihre Planungen für den Fall fort, dass kein Konsens gefunden wird. Dann sollen mittels Direktvergabe ein oder mehrere andere EVU beauftragt werden, die Verkehre, die bisher vom Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio bedient wurden, zu erbringen. Dazu haben VRR, NWL und NVR verfahrenskonform eine freiwillige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Unabhängig davon ist die kürzlich bekannt gegebene Fortführungsvereinbarung mit der Abellio Rail GmbH, die sich derzeit in einem sogenannten regulären Schutzschirmhauptverfahren in Eigenverwaltung zur Sanierung befindet, auf jeden Fall bis Ende Januar 2022 gültig.
Die zwischenzeitlich eingeleitete sogenannte Ex-Ante-Ausschreibung ist eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung, über die sich interessierte Unternehmen ohne Teilnahmewettbewerb im Voraus kundig machen können. Ausgeschrieben sind sämtliche Linien, mit deren Betrieb Abellio in NRW und angrenzenden Räumen beauftragt ist, einschließlich der Verbindungen von landesweiter Bedeutung wie etwa der Linien RE 1 (RRX) von Aachen bis Hamm und RE 11 (RRX) von Düsseldorf bis Kassel. Die ausgeschriebene Gesamtleistung beträgt 21 Millionen Zug-Kilometer jährlich. Die Beauftragung eines anderen oder mehrerer anderer EVU würde aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn bis zum 31. Januar 2022, dem Gültigkeitsende der Fortführungsvereinbarung, keine Einigung mit Abellio erzielt werden könnte.
Die Aufgabenträger hatten sich ihrerseits bereits im Rahmen der Gespräche zur Fortführungsvereinbarung dazu bereit erklärt, Vertragsanpassungen in den Bereichen Personalkosten, Baustellenmanagement und Pönalen vorzunehmen, um Abellio und auch andere EVU zukünftig nachhaltig zu entlasten.
VRR, NWL und NVR sind in den bisherigen Verhandlungen bereit gewesen, flexibel auf die Wünsche von Abellio nach Veränderungen im bestehenden Vertragswerk zu reagieren und dieses umfassend anzupassen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Bereitschaft des niederländischen Gesellschafters, seinerseits substanziell zur Fortführung dieser Verträge beizutragen.
Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)