Das Bundeskabinett hat gestern (7.6.2023) die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegte Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) beschlossen. Das Gesetz ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in das rund 33.800 km lange Schienennetz des Bundes. Dessen bisherige Ausgestaltung – insbesondere die finanzielle Trennung von Ersatzinvestitionen und Instandhaltung – hat sich in einzelnen Bereichen zuletzt zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen. Dies soll im Zuge des geplanten Gesetzesentwurfs beseitigt werden. Im Gesamtnetz und insbesondere auf den geplanten Hochleistungskorridoren soll zudem ein optimierter Mitteleinsatz eine höhere Kapazität und dauerhafte Verfügbarkeit ermöglichen.
Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Das Netz muss schnellstmöglich wieder in Schuss kommen, damit die Schiene ihre Wirkung als klimafreundlicher Verkehrsträger endlich voll entfalten kann. Anstatt lange über Kostenanteile zu diskutieren, können Maßnahmen dank dieser Gesetzesänderung künftig schneller, optimierter und gebündelt umgesetzt werden. So kann das Netz zügig generalsaniert und modernisiert werden.“
Das Gesetz sieht u. a. folgende wesentlichen Änderungen vor:
-Der Bund kann sich zukünftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung beteiligen. Dies trägt dazu bei, dass das Netz in den sogenannten Hochleitungskorridoren hoch leistungsfähig und dauerhaft verfügbar ist.
-Der Bund kann zukünftig auf Grundlage des BSWAG IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur finanzieren.
-Bestimmte Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit (z. B. der Betrieb von Personenaufzügen) oder freiwilligen Lärmsanierungen können zukünftig ebenfalls finanziert werden.
-In Verkehrsstationen kann der Bund zukünftig auch Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen. Dies gilt insbesondere für eine Anpassung der Bahnsteige.
Link zum Gesetzentwurf
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)