Im HVV wird derzeit ein weiteres im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen erstelltes Gutachten diskutiert. Darin werden weitere Mindestvoraussetzungen zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen definiert. Hintergrund: Frühere Gutachten haben nachgewiesen, dass E-Scooter in Linienbussen in bestimmten Situationen durch Kippen oder Rutschen eine Gefahr darstellen können.
Zusätzlich zu den bisher erforderlichen Merkmalen (Größe, Gewicht, Anzahl der Räder) wird im aktuellen Gutachten für E-Scooter unter anderem ein gesondertes Bremssystem gefordert, welches die Standsicherheit gewährleisten soll. Außerdem bedarf es seitens der Scooter-Hersteller einer Freigabe für den Transport mit aufsitzender Person in Linienbussen.
Derzeit ist kein E-Scooter am Markt verfügbar, der diese Voraussetzungen erfüllt. Die Verkehrsunternehmen im HVV sehen sich deshalb gezwungen, die Mitnahme von E-Scootern in Bussen bis auf weiteres auszusetzen. Die Bundesländer bereiten aktuell den Erlass einer bundeseinheitlichen Regelung zur Beförderung von E-Scootern in Bussen vor. Die detaillierten Anforderungen an die E-Scooter befinden sich derzeit in der Abstimmung. Alle Beteiligten führen intensive Gespräche mit den Herstellern, damit es in möglichst kurzer Zeit eine Lösung gibt, die eine sichere Mitnahme von E-Scootern ermöglicht. Elektrorollstühle werden auch weiterhin ohne Einschränkung in den Bussen im HVV befördert.