Nachrüstung von Dieselbussen

Das

Bundesverkehrsministerium

hat mit einer Veranstaltung zum

„Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“

über den aktuellen Stand bei der

Nachrüstung von Dieselbussen

informiert.
Gemäß der im März 2018 veröffentlichten Förderrichtlinie können Dieselbusse der Emissionsklassen Euro III, IV, V und EEV nachgerüstet werden. Gefördert werden System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung von Stickoxidemissionen. Insgesamt werden 107 Mio. EUR an Fördergeldern bereitgestellt.
Antragsberechtigt sind private Busunternehmen, wenn diese als Genehmigungsinhaber oder im Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen erbringen. Der Förderbetrag beträgt 40 bis 60% der Kosten für die Nachrüstung, höchstens jedoch 15.000 EUR. Das Nachrüstsystem muss eine NOx-Minderungsrate von mindestens 85 % bis zu einer Umgebungstemperatur von -7 °C leisten.
Eine Förderung in Höhe von 80% der Kosten befindet sich derzeit in der Abstimmung mit der Europäischen Kommission. Es ist allerdings völlig offen, ob eine Genehmigung dafür in Brüssel erteilt wird. Eine Entscheidung ist frühestens Anfang 2019 zu erwarten.
Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens 50% der Fahrleistungen innerhalb der ausgewiesenen, besonders belasteten Gebiete erbracht werden. Hierzu wurde vom BMVI in Aussicht gestellt, diese Förderungsvoraussetzung nochmals einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
Auf Nachfrage hat das BMVI verdeutlicht, dass mit der geförderten Nachrüstung von Dieselbussen die Entscheidung über Ausnahmen von etwaigen künftigen lokalen Dieselfahrverboten nicht verknüpft sei. Die Kommunen blieben bei der Ergreifung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung unabhängig. Dennoch habe das BMVI das Sofortprogramm mit der Absicht ins Leben gerufen, Fahrverbote zu verhindern.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat mitgeteilt, dass die ersten Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für sogenannte NOX-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung der Hersteller HJS und Proventia mittlerweile erteilt worden seien. Das KBA stellte in Aussicht, künftig Informationen dazu auf der eigenen Homepage zur Verfügung stellen zu wollen.
Die Antragstellung zur Förderung der Nachtrüstung von Dieselbussen erfolgt über das Förderportal des Bundes easy-online, welches auf der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) zugänglich ist.
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

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