Bild: Monopolkommission

Monopolkommission kritisiert DB InfraGO und Infraplan

Die Monopolkommission hat am 01.07.2024 dem Bundeswirtschaftsministerium ihr Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ überreicht. Das Gutachten beleuchtet zahlreiche politisch relevante Fragestellungen, die für die Stärkung eines wirksamen Wettbewerbs in Deutschland entscheidend sind und gibt der Politik konkrete Handlungsempfehlungen. „Die digitale und sozial-ökologische Transformation wird in Deutschland nur gelingen, wenn dazu die Preisdämpfungs- und Innovationskraft des Wettbewerbs genutzt werden“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Jürgen Kühling.

Die Monopolkommission kritisiert in ihrem Hauptgutachten unter anderem die Zusammenführung der Infrastrukturgesellschaften in der „DB InfraGO AG“ und die Planungsvorhaben im Rahmen des „Infraplans“ als unzureichend. Sie empfiehlt, Steuerungsmaßnahmen deutlich unmittelbarer als bisher auf die Bedürfnisse der Bahnkunden auszurichten. Hierzu sollten zunächst gesellschaftlich diskutierte Gemeinwohlziele, z. B. die avisierte Verkehrsmenge und Pünktlichkeit insbesondere im Personenverkehr, für die Bahninfrastruktur vom Gesetzgeber auch in ihrer Priorität festgelegt werden.

„Die Verlagerung auf die Schiene wird nur bei einer konsequenten Kundenorientierung gelingen,“ so Professor Jürgen Kühling. Der DB InfraGO AG müssen klare Zielvorgaben gemacht werden, deren Erreichung dann auch bei der Fortschreibung des Infraplans durch den Gesetzgeber überprüft werden muss. Die variablen Vergütungsbestandteile des Bahnvorstandes sollten von der Bundesregierung ebenfalls primär an Merkmalen der Kundenzufriedenheit und einer entsprechenden Zielerreichung bemessen werden.

Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt die Erstellung eines Hauptgutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung im Zweijahresrhythmus würdigt. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden. Vorsitzender der Monopolkommission ist Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M.

Quelle: Monopolkommission

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