„Dass die Wettbewerbsbahnen die hohen Rabatte des DB Fernverkehrs indirekt mitbezahlen müssen, ist nicht in Ordnung“, so
Stephan Krenz, mofair-Präsident
, zu der von Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann eröffneten
Debatte um die Preispolitik der Deutschen Bahn
. „Für uns Wettbewerbsbahnen im SPNV ist nicht nachvollziehbar, dass durch die Rabatte die Fernverkehrspreise teilweise unter denen des Nahverkehrs liegen, obwohl die Produktionskosten im Fernverkehr doch deutlich höher sind und dieser eigenwirtschaftlich gestaltet ist“, so Krenz.
Für die Wettbewerbsbahnen sei die Preispolitik der DB sehr ärgerlich, da einerseits die „billigen“ Fernverkehrstickets in vielen SPNV-Zügen anerkannt werden müssen und dadurch andererseits Pendler von Nahverkehrszügen auf Fernverkehrszüge umgelenkt würden. Dies führe zu signifikanten Erlöseinbußen im Nahverkehr.
Seit 2010 bietet die Deutsche Bahn im Fernverkehr „Super-Sparpreise“ an. Mit der Liberalisierung des Fernbusmarkts 2013 und dem einhergehenden zunehmenden Preisdruck auf Fernverkehrsverbindungen wurde die Menge der ausgegebenen Sparpreise (und „LIDL-Tickets“ etc.) massiv erhöht. „Wenn im Fernverkehr jetzt die gewünschten Renditen nicht erzielt werden, ist das doch gar nicht weiter verwunderlich!“ sagte der mofair-Präsident. Dies habe zu dem von Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Bahnbeauftragter des Bundes, kritisierten Effekt geführt: Nämlich dass die Fahrgastzahlen der Deutschen Bahn zwar angestiegen sind (auf 142 Mio. im Jahr 2017, entspricht 3,2 Mio. mehr als im Vorjahr), dass aber die Marge gesunken sei.
Warum trifft die Freigebigkeit von DB Fernverkehr auch die Wettbewerbsbahnen? Nach § 12 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen des Regionalverkehrs verpflichtet, Fernverkehrstickets auf ihren Strecken anzuerkennen. Dafür erhalten sie einen bestimmten Anteil an den Einnahmen. Wenn aber ein Vertragspartner wie die DB durch Supersparpreise die Einnahmen senkt, bleibt entsprechend weniger zum Aufteilen übrig. Diese Mindereinnahmen für ihre Leistungen können die Regionalverkehrsunternehmen aber nicht anderweitig kompensieren.
Quelle: mofair e.V.