Mittelrheintal: Land leistet Beitrag von 8 Millionen Euro für Lärmschutz

„Zum verbesserten Schutz der Menschen im Mittelrheintal vor Bahnlärm wird sich Rheinland-Pfalz mit rund acht Millionen Euro an den Lärmschutzmaßnahmen beteiligen, die im Beirat ‚Leiseres Mittelrheintal‘ vorgestellt worden sind.“ Dies hat Infrastrukturminister Roger Lewentz in Mainz mitgeteilt. Die haushaltsmäßigen Voraussetzungen dafür sind mit der Verabschiedung des Landeshaushalts 2016 Ende vergangenen Jahres durch den Landtag geschaffen worden. „Der Bahnlärm im Mittelrheintal ist jetzt bereits für die Anwohnerinnen und Anwohner unzumutbar“, so der Minister. Daher wird das Land zur Verbesserung der Situation einen eigenen Beitrag leisten, auch wenn der Lärmschutz an den Schienenstrecken der DB Aufgabe des Bundes ist.
Nach einer umfangreichen Beteiligung der Kommunen und interessierter Bürger wurden die Ergebnisse der Untersuchungen im September 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt. Insgesamt wurden wirtschaftlich sinnvolle Maßnah­men mit einem Kostenvolumen in Höhe von geschätzten 81 Millionen Euro ermittelt. Dabei belaufen sich die Baukosten in Hessen und Rheinland-Pfalz ohne den finanziellen Anteil der DB zusammen auf 54,4 Millionen Euro und die Planungskosten in Höhe von 18 Prozent auf 9,8 Millionen Euro. Neben dem Schleifen der Schienen, das von der Bahn zu finanzieren ist, sollen vor allem zusätzliche schalldämpfende Elemente an den Schienen eingebaut und weitere Schallschutzwände errichtet werden.
Die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen haben sich nach einem Spitzengespräch mit dem  Bundesverkehrsministerium bereit erklärt, einen Teil der Baukosten zur Umsetzung der in der vom Beirat begleiteten Machbar­keitsuntersuchung vorgeschlagen Lärmminderungsmaßnahmen zu finanzieren. Die Länder sehen in Ihrer Beteiligung eine freiwillige Leistung im Bereich des Lärmschutzes. Eine Vereinbarung mit dem Bund wird die Einzelheiten der Kostenübernahme und die Zeitpunkte der Beteiligung regeln. Das Bundesverkehrsministerium wird die DB Netz AG mit der Maßnahmenplanung und -umsetzung beauftragen, die bis 2020 vorgesehen ist.

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