Mitnahme von Elektrotretrollern im ÖPNV ist grundsätzlich möglich

Die

Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Tretroller) in Bussen und Bahnen ist grundsätzlich möglich

, wenn gewisse Rahmenbedingungen beachtet werden. Anderslautende Meldungen, nach denen die Verkehrsunternehmen eine Mitnahme solcher Fahrzeuge ausschließen würden, sind falsch! Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Branchenverband der über 600 ÖPNV- und Eisenbahnunternehmen in Deutschland, hat seinen Mitgliedern unlängst empfohlen, elektrische Tretroller zur Mitnahme in Bussen und Bahnen zuzulassen,

wenn sie nicht zu schwer und zusammenklappbar sind

. In diesem Fall sind die  Tretroller unter Paragraph 11 der Beförderungsbedingungen als „Sache“ zu behandeln und können damit, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, mitgenommen werden. Größere und nicht zusammenklappbare E-Tretroller, die „fahrradähnliche Maße“ aufweisen, fallen hingegen nicht unter dieser Regelung und müssten ggf. in den „Besonderen Beförderungsbedingungen“ unter Fahrradmitnahme geregelt werden.
Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.

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