Seit Januar 2016 waren
E-Scooter
im gesamten Gebiet des
Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN)
in Bussen und Straßenbahnen von der Mitnahme ausgeschlossen. Mit dieser Entscheidung sind die Verkehrsunternehmen im VGN – wie weitere Verkehrsunternehmen und Verbünde – aus Sicherheitsgründen einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) gefolgt. Jetzt regelt ein gemeinsamer
Erlass der Bundesländer
vom März 2017 alle wesentlichen Kriterien für die Mitnahme von E-Scootern mit aufsitzender Person in Linienbussen abschließend und verbindlich.
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg hat sich mit den Bedingungen zur Mitnahme von E-Scootern, die sichaus dem Erlass für die Verkehrsbetriebe ergeben, gründlich auseinandergesetzt und entsprechende Entscheidungengetroffen.
Seit Januar 2018
nimmt sie wieder alle E-Scooter,die die Anforderungen aus dem Erlass erfüllen und mit einem
bundesweit einheitlichen Piktogramm gekennzeichnet
sind, in ihren dafür geeigneten Fahrzeugen mit. Bei denStraßen- und U-Bahnen sind das alle Fahrzeuge. Geeignete Busse kennzeichnet die VAG aktuell mit einem ebenfallsbundesweit einheitlichen Piktogramm. Insgesamt sind das 166 von 256 Bussen, die auf Nürnberger Linien verkehren.Wer also künftig berechtigterweise das bundesweit einheitliche Piktogramm als Aufkleber auf seinem E-Scooter hat, darf in den Bussen, die ebenfalls mit dem offiziellen Aufkleber gekennzeichnet sind, wieder mitfahren – in den Straßen- und U-Bahnen sowieso. So ist es auch in den Beförderungsbedingungen des VGN geregelt.
Quelle: VGN