Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) setzen auf innovative Technologien, um die Sicherheit ihrer Fahrgäste und Mitarbeiter weiter zu verbessern. Ab Montag, den 11. März 2024 startet ein 12-monatiges Pilotprojekt zur Einführung von Bodycams für Beschäftigte im Sicherheitsdienst. An Schwerpunktbahnhöfen der U-Bahnlinien U7 und U8 sowie im gesamten U-Bahnnetz werden vorerst 18 Bodycams eingesetzt, um Konfliktsituationen vorzubeugen, zu entschärfen und die Aufklärung von Vorfällen zu erleichtern.
Im Jahr 2023 ist die Anzahl der Übergriffe auf BVG-Mitarbeiterinnen im Vergleich zum Vorjahr um 88 Fälle auf insgesamt 250 gesunken. Ebenso verzeichneten die Übergriffe auf BVG-Sicherheitsmitarbeiterinnen einen Rückgang um rund 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Doch: Jeder Angriff ist einer zu viel. Daher will die BVG nun weitere technische Optionen erproben, um den Einsatz der Sicherheitskräfte zu optimieren.
„Das Thema Sicherheit steht ganz oben auf unserer Prioritätenliste. Busse, Bahnen und Bahnhöfe sind rein objektiv bereits ein sicherer Raum, sie werden aber oft noch anders wahrgenommen. Unser Ziel ist es, dass unsere Fahrgäste nicht nur sicher ans Ziel kommen, sondern sich auch sicher und wohl fühlen. Deshalb starten wir mit neuen Konzepten und verstärktem Einsatz auf vielen Ebenen. Dazu zählt auch, dass unsere Kolleg*innen im Sicherheitsdienst auf eine optimale technische Ausstattung vertrauen können. Das reicht von Nachtsichtgeräten beim Einsatz gegen Kabeldiebstahl und Vandalismus bis zu den Bodycams, die wir jetzt erstmals im Alltagseinsatz testen.“
Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG
Während der Testphase wird in jedem vorab geschulten Team mindestens eine Person mit einer Bodycam ausgestattet, die durch eine Armbinde mit dem Aufdruck „Video Bodycams“ erkennbar ist. Vorrangig werden die Kollegen, die sich freiwillig dafür gemeldet haben, an den Sicherheitsstützpunkten Hermannstraße und Alexanderplatz im Einsatz sein. Die kleinen und leichten Geräte wiegen nur etwa 180 Gramm und zeichnen die Videosequenzen auf.
Die Videodaten werden, wenn notwendig, in zwei Aktionsstufen aufgezeichnet und gemäß §20 BlnDSG für bis zu 48 Stunden gespeichert:
- Aktionsstufe 1: 2 Minuten im Ringspeicherverfahren (Daten werden fortlaufend 2 Minuten lang gespeichert)
- Aktionsstufe 2: Aufnahme zur Beweissicherung inklusive der letzten 2 Minuten aus dem Ringspeicherverfahren
Die Kameras sind nicht kontinuierlich aktiviert, sondern werden erst nach einem hörbaren Hinweis und nur in notwendigen Situationen eingeschaltet. Mit der Berliner Datenschutzbehörde wurde frühzeitig ein Einsatzkonzept abgestimmt. Fahrgäste werden mit einem Flyer über ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Bodycams informiert.
Quelle: BVG