Bei der Sonderkonferenz der Verkehrsminister in Berlin hat Minister Michael Groschek die Ergebnisse der Bodewig-Kommission als bahnbrechend bezeichnet. Die Kommission um den früheren Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig hat den Landesverkehrsministern neue Instrumente für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur vorgelegt. So sollen in zweckgebundenen Fonds und Sondervermögen zusätzliche Mittel für mehrere Jahre zur Verfügung gestellt werden. Die Kommission fordert vom Bund 2,7 Mrd. Euro mehr aus den Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs. Zudem sollen durch eine Ausweitung der Lkw-Maut (derzeit ab 12 Tonnen) auf alle Bundesstraßen 2,3 Mrd. Euro zusätzlich gewonnen werden. Für eine Ausweitung auf alle Straßen und auf 7,5 Tonnen wurde ein Prüfauftrag beschlossen. Diese zusammengerechnet 5 Mrd. Euro zusätzlich decken noch nicht den gesamten Bedarf. Sie sollen für alle Verkehrsträger und für Bund, Länder und Gemeinden eingesetzt werden.
„Ich bin richtiggehend froh über die Ergebnisse der Bodewig-Kommission. Im Angesicht des gewaltigen Sanierungsstaus habe ich jetzt endlich das Gefühl, dass wir den Erhalt unserer in weiten Teilen maroden Infrastruktur in den Griff kriegen können“, sagte Groschek, der selbst Mitglied in der Bodewig-Kommission ist. „Ich habe eine Gemeinschaftsinitiative unter der Überschrift „Wir reparieren Deutschland“ gefordert. Den ersten Kraftakt haben die Länder heute bewältigt. Die Verkehrsminister haben einmütig diese künftigen Finanzierungsinstrumente beschlossen. Das ist ein starkes Signal: Damit nehmen die Länder die künftige Bundesregierung in die Pflicht, die Vorschläge umzusetzen.“
Groschek hatte stets die Ausweitung der Lkw-Maut und die Bildung von Fonds gefordert. „Mit Fonds und Sondervermögen, in denen zusätzliche Mittel für Planung und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur zweckgebunden zur Verfügung stehen, können wir die mehrjährige Finanzierung von Projekten ermöglichen. Das schafft Sicherheit für effiziente Planung und Ausführung. Mit diesen neuen Finanzierungsstrukturen können wir sogar bis zu zehn Prozent Kosten einsparen.“
Jedes Jahr fehlen rund 7,2 Mrd. Euro, um die Infrastruktur aller Verkehrsträger in Bund, Ländern und Kommunen zu erhalten. Das hatte die Vorgängerkommission ermittelt, die Karl-Heinz Daehre geleitet hatte, der frühere Verkehrsminister von Sachsen-Anhalt.
Schon im kommenden Jahr sollen die Infrastrukturfonds „Schiene“ und „Straße“ installiert werden. Diese Gelder sollen ausschließlich in den laufenden Erhalt der Infrastruktur fließen. Darüber hinaus sind die Verkehrsminister übereinstimmend zu dem Schluss gekommen, dass der Bund umgehend zusätzliche Haushaltsmittel für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur bereitstellen muss.
ÖPNV NRW
In die Infrastruktur der U- und Straßenbahnen müssen die Verkehrsunternehmen und Kommunen in NRW laut ÖPNV-Zukunftskommission bis 2016 rund 1,1 Milliarden Euro zusätzlich und weitere zwei Milliarden Euro bis 2025 investieren. Der öffentliche Nahverkehr in NRW ist dramatisch unterfinanziert und wird bei der Mittelverteilung des Bundes klar benachteiligt. Das hat die ÖPNV-Zukunftskommission ermittelt.
Der Bund hat im Jahr 2013 insgesamt 7,19 Mrd. Euro aus Regionalisierungsmitteln für den ÖPNV zur Verfügung gestellt. Davon erhielt NRW 1,13 Mrd.Euro, also 15,76 Prozent. Ein von dem Berliner Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christian Waldhoff (Humboldt-Universität) erstelltes Gutachten belegt, dass der Verteilungsschlüssel für die Regionalisierungsmittel in seiner jetzigen Form ungerecht ist: Dem Land steht bislang nur ein Anteil von 15,76 Prozent zur Verfügung. Allein gemessen an der Bevölkerungszahl von Nordrhein-Westfalen müsste der Anteil aber bei 21,8 Prozent liegen. Der Bund sei verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, nunmehr einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Länder finanziell entsprechend der Grundintention der Bahnreform ausstattet, und dabei einen sachgerechten – verkehrlich, notfalls einwohnermäßig indizierten – Maßstab zur Schlüsselung zu bilden.
(Quelle: Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr)