Carsharingstationen sollen nicht nur auf privat angemieteten Flächen, sondern auch im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des hessischen Straßengesetzes um eine Sondernutzungsregelung für stationsbasiertes Carsharing ist in den Landtag eingebracht worden, wie Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mitteilte.
„Carsharing ist ein weiterer Baustein der Verkehrswende, um das Verkehrsaufkommen in den Städten und Gemeinden und die damit einhergehenden Emissionen zu verringern“, sagte der hessische Verkehrsminister. „Carsharing bietet einen Anreiz, auf das eigene Auto zu verzichten und dadurch zwar Autos nutzen zu können, aber vor jedem Nutzen wirklich zu prüfen, ob eine Autonutzung wirklich nötig ist. Das verbessert die Mobilität auch ohne eigenes Auto und leistet gleichzeitig einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz. Da Carsharing auch ein Anreiz zum Verzicht auf das eigene Auto ist, kann es auch ein Beitrag dazu sein, in den Gemeinden unter dem Strich weniger Parkraum zur Verfügung stellen zu müssen“, so der Minister.
Die neue Vorschrift ermöglicht den Gemeinden, einem Carsharinganbieter durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis Flächen in Ortsdurchfahrten einer Landes- oder Kreisstraße sowie Flächen einer Gemeindestraße als Stellflächen für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Dabei bleibt die Ausgestaltung des Inhalts der Sondernutzungserlaubnis, insbesondere die Dauer der Befristung und die Entscheidung, ob und in welchem Umfang inhaltliche Anforderungen an das Angebot des Carsharing-Anbieters gestellt werden, in der Gestaltungskompetenz der Gemeinden.
Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen