Das Land NRW stellt den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich 260 Mio. € Fördermittel je zur Hälfte allgemein für den öffentlichen Verkehr sowie zur Finanzierung der Schülerbeförderung zur Verfügung. Vorgesehen ist eigentlich, diese Mittel halbjährlich bzw. monatlich auszuzahlen. Nun hat das Verkehrsministerium erklärt, diese Mittel sofort und in einem Betrag an Kreise und kreisfreie Städte auszuzahlen. Kreise und kreisfreie Städte sollen diese Finanzhilfen unverzüglich an die Verkehrsunternehmen weiterleiten, die durch den dramatischen Rückgang der Fahrgastzahlen und den damit verbundenen erheblichen Rückgang der Fahrgeldeinnahmen in Liquiditätsengpässe geraten können. Dazu Ulrich Jaeger, Landesvorsitzender des VDV NRW und Geschäftsführer der Wuppertaler Stadtwerke: „Gerade kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere wenn sie inhabergeführt sind, verfügen nicht über die Rücklagen, eine längere Durststrecke zu überwinden. Für sie ist die Hilfe des Landes essentiell zum Überleben. Es wäre unverantwortlich, wenn sie durch Insolvenz vom Markt verschwinden. Gerade in dieser Krise ist es wichtig, ein verlässliches Grundangebot zu gewährleisten.“ Mit der Entscheidung des Verkehrsministeriums verbinden die Verkehrsunternehmen ebenso wie das Ministerium die Erwartung, dass Kreise und kreisfreie Städte die Mittel unverzüglich an die betroffenen Unternehmen weiterleiten.
Auch die Mitteilung des Landes, gemeinsam mit dem Bund zügig nach generellen und dauerhaften Lösungen für die Einnahmeausfälle, die teils über 90 % betragen, zu suchen, begrüßt der VDV NRW ausdrücklich.
Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) NRW