Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) hat einen Leitfaden mit Empfehlungen für den barrierefreien Aus- und Umbau von Bushaltestellen als verkehrspolitische Leitlinie beschlossen. Während in den Großstädten, wie z.B. in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen und im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bereits zahlreiche Haltestellen barrierefrei ausgebaut sind, besteht vor allem an den über 7.000 Haltestellen in den Landkreisen und den Mittelzentren im VRN-Verbundgebiet ein besonderer Handlungsschwerpunkt.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des neuen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), wonach die Nahverkehrspläne der einzelnen Städte und Landkreise im VRN als Aufgabenträger für den Busverkehr die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hat, für die Nutzer des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Komprimierte Informationen für praxistaugliche Umsetzung
Die Nahverkehrspläne treffen jedoch derzeit keine Aussagen dazu, wie eine barrierefreie Haltestelle auszusehen hat. Genau hier setzen die Empfehlungen des Leitfadens an. So existieren bereits eine Vielzahl von Gesetzen, Normen und Richtlinien zur Barrierefreiheit. Diese sind vor Ort aber häufig nicht bekannt oder werden nicht beachtet. Mit den vorliegenden Empfehlungen fasst der VRN die wesentlichen Inhalte zusammen und will den Aufgabenträgern und Planungsbüros komprimierte Informationen für eine entsprechende Umsetzung an die Hand geben.
Zur Gewährleistung der Praxistauglichkeit wurde der Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen in enger Abstimmung mit den Behindertenverbänden, den ÖPNV-Aufgabenträgern, den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg sowie den Verkehrsunternehmen im VRN erarbeitet.