Der Landkreis München übernimmt von der Stadt Garching den Betrieb der U-Bahn-Linie 6. Dafür zahlt der Landkreis, der auch die Genehmigungen für den Betrieb der Strecke übernommen hat, rund 30 Millionen Euro. Rund 900 Seiten Vertragswerk und über vier Jahre Arbeit steuerten Juristen zu dem Projekt bei.
Die Verhandlungen über den Verkauf begleiteten zahlreiche weitere Gespräche insbesondere zur zukünftigen Finanzierung des Betriebs. Die bis zu fünf Verhandlungspartner waren die Stadt Garching, der Landkreis München, der Freistaat Bayern, die Stadt München und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG).
Die Funktion des Aufgabenträgers wechselte vom Landkreis München zur Stadt München. Teil der komplexen Verhandlungen waren auch der Abschluss eines Pachtvertrages zwischen der MVG und dem Landkreis München sowie die Direktvergabe der Verkehre durch die Stadt München an die MVG. Den Verkaufs- und Finanzierungsverhandlungen ging zudem die Notvergabe des Streckenbetriebs für zwei Jahre an die MVG voraus, um die Verkehre während der Vertragsverhandlungen sicherzustellen.
Die U-Bahn-Linie 6 ist die erste und bislang einzige ÖPNV-Verbindung, die aus der Landeshauptstadt hinaus in den Landkreis München führt, in dem die Stadt Garching liegt. Die Stadt Garching hatte sie in den 1970er-Jahren bauen lassen, der nördliche Teil kam Anfang der 2000er-Jahre hinzu. Seitdem ist sie zu einer unverzichtbaren Säule des Münchner Nahverkehrs geworden, unter anderem weil sie den Hochschul- und Forschungsstandort Garching mit dem Münchner Nahverkehrsnetz verbindet.
Der Verkauf war nötig geworden, weil der Betriebsführungsvertrag zwischen der Stadt Garching und der MVG auslief. Bei der Suche nach einer Anschlusslösung ließ die Stadt Garching durchblicken, die alte Regelung nicht erneuern zu wollen. Lange Zeit wurde der Betrieb finanziell gefördert. Zuletzt wuchsen allerdings die Unstimmigkeiten zwischen der Kommune und dem Landkreis darüber, wer etwa die Reparaturkosten an der Strecke trägt. In Zukunft übernimmt auch das Land Bayern, hauptsächlich allerdings der Landkreis die Kosten für den Streckenbetrieb auf Basis der Kreisumlage.
Quelle: juve.de