Auch die KVB reagierte auf das Gutachten des VDV (Nahverkehrs-praxis berichtete) und weist darauf hin, dass ab Montag, 15. Dezember, keine E-Scooter mehr im Linienverkehr des Unternehmens mitgenommen werden. Mittlerweile befinden sich verschiedene Modelle der E-Scooter, die insbesondere von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen genutzt werden, im Einsatz. Diese Gefährte können aber aufgrund ihrer Größe, ihrer Standfestigkeit und ihres Gewichtes bei Gefahrbremsungen zur Gefahr für Fahrgäste werden. Zudem entstehen – neben der Schleuderwirkung im abrupten Bremsvorgang – weitere Gefahren, wenn nicht optimal abgestellte E-Scooter ein Hindernis im Durchgang des Fahrzeuges bilden, zum Beispiel wenn ein Fahrzeug entfluchtet werden muss. Nach den Betriebsordnungen BO Kraft und BO Strab hat die KVB die Verantwortung für den sicheren Fahrgasttransport.
Um dem Mobilitätsbedürfnis der Nutzer von E-Scootern zu entsprechen, hat die KVB zunächst die Mitnahme von E-Scootern erlaubt. Parallel hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) die Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) beauftragt, die Risiken der Mitnahme von E-Scootern zu begutachten.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein erhebliches Gefährdungspotenzial von E-Scootern in ÖPNV-Fahrzeugen ausgeht. Deshalb sieht die KVB keine andere Hand-lungsalternative als die bisherige Erlaubnis zurückzunehmen und alle E-Scooter von der Beförderung im Liniendienst des Unternehmens auszuschließen. Das Gutachten der STUVA bezieht sich zwar nur auf den Bus, ebenso wie andere Unternehmen in NRW wird die KVB aber auch in der Stadtbahn die Beförderung von E-Scootern wegen des Gefährdungs-potenzials untersagen.
hat sich diese Entscheidung nicht leichtgemacht und ist sich bewusst, dass damit die Mobilität für Menschen mit Handicap eingeschränkt wird. Am Ende aber ist die KVB aufgrund der gesetzlichen Beförderungsbestimmungen, der Beförderungsrisiken, des STUVA-Gutachtens und des Haftungsrechtes gehalten, künftig die Mitnahme von E-Scootern zu untersagen. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wurde von der KVB entsprechend” informiert.