Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 27. April 2020 die Entscheidung der Vergabekammer Rheinland zur Wirksamkeit der Direktvergabe der Stadt Köln an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) bestätigt. Damit steht rechtskräftig fest, dass der am 1. Januar 2020 in Kraft getretene „Öffentliche Dienstleistungsauftrag“ (ÖDLA) wirksam von der Stadt Köln an die KVB vergeben worden ist.
Der ÖDLA regelt die Sicherstellung und Finanzierung des ÖPNV im Stadtverkehr Köln bis zum Jahr 2042. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 4. April 2019 hatte die Stadt Köln den ÖDLA im Wege einer sogenannten Direktvergabe an die KVB als städtisches Beteiligungsunternehmen vergeben. Die Stadt Köln hatte die Direktvergabe langjährig vorbereitet und sich dabei von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen. Sie war stets davon ausgegangen, dass die Direktvergabe rechtmäßig und wirksam ist. Dies ist nun durch den Beschluss des OLG Düsseldorf rechtskräftig bestätigt worden.
Ein privates Busunternehmen hatte den Nachprüfungsantrag am 2. Mai 2019 bei der Vergabekammer gestellt. Schon die Vergabekammer hatte den Antrag in erster Instanz zurückgewiesen. Die Firma hat sich nicht nur gegen die Direktvergabe des ÖDLA gewendet, sondern auch gegen die Finanzierung des Verlustausgleichs der KVB. Dieser Antrag ist im Nachprüfungsverfahren bereits unzulässig. Das Busunternehmen ist vom OLG Düsseldorf insoweit an das Landgericht Köln verwiesen worden. Der Verlustausgleich der KVB ist aus Sicht der Stadt Köln aufgrund des nunmehr rechtskräftig wirksamen ÖDLA gerechtfertigt.
„Mit der Entscheidung des OLG Düsseldorf besteht nun Rechtssicherheit über die Wirksamkeit des ÖDLA bis zum Jahr 2042. Das begrüße ich sehr, denn gerade im ÖPNV stehen wichtige, langfristige Zukunftsinvestitionen an“, erklärt Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert.
Quelle: Stadt Köln